Home » SDAX® » Deutz » Hauptversammlung » HV 2022 » Tagesordnung

HV-Tagesordnung von Deutz

Nachfolgend finden Sie die Tagesordnungspunkte (TOP) und die Abstimmungsempfehlungen der DSW zur Hauptversammlung von Deutz

am 28.04.2022 in virtueller Form.

Hier klicken: Jetzt DSW bevollmächtigen!

 

JA NEIN Enthaltung keine Empfehlung ohne Beschluss


Einladung und weitere HV-Unterlagen

Einladung

Geschäftsbericht 2021

Jahresabschluss 2021

Link zu weiteren HV Unterlagen


TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der DEUTZ AG, des gebilligten Konzernabschlusses und des für die DEUTZ AG und den Konzern Zusammengefassten Lageberichts, jeweils für das Geschäftsjahr 2021, der erläuternden Berichte des Vorstands ...

ohne Beschluss

... zu den Angaben nach §§ 289a, 315a HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2021

<p><img src="assets/images/iStock_000010466267Small-kleiner-als-800x600.jpg" alt="" width="217" height="185" /></p>
<p>&nbsp;</p>

TOP 2 Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2021

DSW-Empfehlung: JA

Nach dem Verlust im GJ 2020 sehen wir die Rückkehr in die Gewinnzone, so dass die Ausschüttung einer Dividende wieder möglich und vertretbar ist.


TOP 3 Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2021

DSW-Empfehlung: NEIN

Bei der Deutz AG sahen wir zuletzt eine Führungskrise, die bezüglich der anzunehmenden Hintergründe auch Vorgänge des GJ 2021 betrifft. Die Probleme konnten nicht geräuschlos intern geregelt werden, sondern gelangten zum Nachteil der Gesellschaft und der Aktionäre an die Öffentlichkeit (Stichwort Verluste Aktienkurs). Dies betrifft auch den Zuständigkeitsbereich des ehemaligen Vorstandsvorsitzenden. Vor diesem Hintergrund ist die Entlastung des Vorstands-Gremiums insgesamt für das GJ 2021 nicht möglich.


TOP 4 Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2021

DSW-Empfehlung: NEIN

Bei der Deutz AG sahen wir zuletzt eine Führungskrise, die bezüglich der anzunehmenden Hintergründe auch Vorgänge und Weichenstellungen des GJ 2021 betrifft (z.B. Verlängerung des Vorstands-Vertrags Dr. Frank Hiller im Februar 2021). Die Probleme konnten nicht geräuschlos intern geregelt werden, sondern gelangten zum Nachteil der Gesellschaft und der Aktionäre an die Öffentlichkeit. Dies betrifft auch den Zuständigkeitsbereich des ehemaligen Aufsichtsratsvorsitzenden. Vor diesem Hintergrund ist die Entlastung des gesamten Aufsichtsrats für das GJ 2021 nicht möglich.


TOP 5 Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2022

DSW-Empfehlung: JA

TOP 6 Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungsberichts

DSW-Empfehlung: JA

Unter der Voraussetzung ergänzender Erläuterungen in der Hauptversammlung werden wir hier wohl zustimmen. Dem neuen Vorstandsvergütungssystem wurde im Vorjahr mit der vergleichsweise niedrigen Quote von 72,01% zugestimmt. Vor diesem Hintergrund stehen weiterhin Fragen im Raum, die das Vergütungssystem und den Vergütungsbericht betreffen. 


TOP 7 Beschlussfassung über die Zustimmung zum Abschluss eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages mit der DEUTZ Deutschland GmbH, Stockstadt am Rhein, vom 24. Januar 2022

DSW-Empfehlung: JA

TOP 8 Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien und zum Ausschluss des Andienungsrechts und des Bezugsrechts sowie zur Einziehung eigener Aktien

DSW-Empfehlung: JA

Unseren Abstimmungsempfehlungen liegen die DSW-Richtlinien zur Stimmrechtsausübung zugrunde. Weitere Informationen zu den DSW-Richtlinien erhalten Sie hier.

Die DSW behält sich Abweichungen beim Abstimmungsverhalten vor, sofern sich dies aufgrund neuer Erkenntnisse als notwendig erweisen sollte.

<p><img src="assets/images/iStock_000010466267Small-kleiner-als-800x600.jpg" alt="" width="217" height="185" /></p>
<p>&nbsp;</p>
Deutz AG
HV-Termin: 28.04.2022
WKN: 630500
Art: Inhaberaktie
Geschäftsjahr: 31. Dez