HV-Tagesordnung von Drägerwerk
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Nachfolgend finden Sie die Tagesordnungspunkte (TOP) und die Abstimmungsempfehlungen der DSW zur Hauptversammlung von Drägerwerk. |
JA
NEIN
Enthaltung
keine Empfehlung
ohne Beschluss
Einladung und weitere HV-Unterlagen
TOP 1 Vorlage des vom Aufsichtsrat gebilligten Jahresabschlusses der Drägerwerk AG & Co. KGaA zum 31. Dezember 2016, des vom Aufsichtsrat gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2016, des zusammengefassten Lageberichtes für die ...
DSW-Empfehlung: JA... Drägerwerk AG & Co. KGaA und den Konzern, des erläuternden Berichtes der persönlich haftenden Gesellschafterin zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB, des Berichtes des Aufsichtsrates sowie des Berichtes des Gemeinsamen Ausschusses; Beschlussfassung über die Feststellung des Jahresabschlusses der Drägerwerk AG & Co. KGaA zum 31. Dezember 2016
Bedenken hinsichtlich der Feststellung des Jahresabschlusses bestehen aus Sicht der DSW nicht.
TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns der Drägerwerk AG & Co. KGaA
DSW-Empfehlung: JADie DSW wird der vorgeschlagenen Bilanzgewinnverwendung (Ausschüttung einer Dividende von EUR 0.19/Vorzugsaktie, EUR 0.13/Stammaktie sowie Vortrag des verbleibenden Betrags auf neue Rechnung) zustimmen.
TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der persönlich haftenden Gesellschafterin für das Geschäftsjahr 2016
DSW-Empfehlung: JADie DSW wird die persönlich haftende Gesellschafterin für das Geschäftsjahr 2016 entlasten.
TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2016
DSW-Empfehlung: JAAuch dem Aufsichtsrat wird die DSW für 2016 Entlastung erteilen.
TOP 5 Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2017 sowie des Prüfers für eine gegebenenfalls erfolgende prüferische Durchsicht des Halbjahresfinanzberichtes und der Quartalsfinanzberichte
DSW-Empfehlung: JADie Wahl von PricewaterhouseCoopers zum Abschussprüfer der Gesellschaft begegnet keinen Bedenken.
Unseren Abstimmungsempfehlungen liegen die DSW-Richtlinien zur Stimmrechtsausübung zugrunde. Weitere Informationen zu den DSW-Richtlinien erhalten Sie hier.
Die DSW behält sich Abweichungen beim Abstimmungsverhalten vor, sofern sich dies aufgrund neuer Erkenntnisse als notwendig erweisen sollte.
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