Home » SDAX® » Drägerwerk » Archiv » HV 2021 » Tagesordnung

HV-Tagesordnung von Drägerwerk

Nachfolgend finden Sie die Tagesordnungspunkte (TOP) und die Abstimmungsempfehlungen der DSW zur Hauptversammlung von Drägerwerk

am 06.05.2022 in virtueller Form.

Hier klicken: Jetzt DSW bevollmächtigen!

 

JA NEIN Enthaltung keine Empfehlung ohne Beschluss


Einladung und weitere HV-Unterlagen

Einladung

Geschäftsbericht 2020

Jahresabschluss 2020

Link zu weiteren HV Unterlagen


TOP 1 Vorlage des vom Aufsichtsrat gebilligten Jahresabschlusses der Drägerwerk AG & Co. KGaA zum 31. Dezember 2020, des vom Aufsichtsrat gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2020, des zusammengefassten Lageberichtes für die ...

DSW-Empfehlung: JA

... Drägerwerk AG & Co. KGaA und den Konzern, des erläuternden Berichtes der persönlich haftenden Gesellschafterin zu den Angaben nach §§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 1 HGB, des Berichtes des Aufsichtsrates sowie des Berichtes des Gemeinsamen Ausschusses; Beschlussfassung über die Feststellung des Jahresabschlusses der Drägerwerk AG & Co. KGaA zum 31. Dezember 2020

<p><img src="assets/images/iStock_000010466267Small-kleiner-als-800x600.jpg" alt="" width="217" height="185" /></p>
<p>&nbsp;</p>

TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns der Drägerwerk AG & Co. KGaA

DSW-Empfehlung: NEIN

Die earnings per share belaufen sich für die Vorzugsaktien auf 10,25 Euro und für die Stammaktien auf 10,19 Euro. Die Verwaltung schlägt lediglich die Zahlung einer Dividende von 0,19 Euro für die Vorzugsaktien bzw. 0,13 Euro für die Stammaktien vor. Die DSW fordert grundsätzlich als Dividende die Zahlung von 50% des Konzernjahresüberschusses.


TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der persönlich haftenden Gesellschafterin für das Geschäftsjahr 2020

DSW-Empfehlung: JA

TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2020

DSW-Empfehlung: JA

TOP 5 Beschlussfassung über die Billigung des Systems zur Vergütung der Vorstandsmitglieder der persönlich haftenden Gesellschafterin

DSW-Empfehlung: NEIN

Das Vorstandsvergütungssystem wird in einigen Bereichen kritisch von der DSW betrachtet. So steht dem Aufsichtsrat ein weiter Spielraum zu, was die individuelle Beurteilung der Leistungen der einzelnen Vorstandsmitglieder anbelangt, was dann wiederum zur Zahlung einer zukunftsorientierten Sondervergütung führen könnte. Darüber hinaus wird die Höhe der variablen Vergütung und der Altersversorgung kritisch gesehen.


TOP 6 Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2021 sowie des Prüfers für eine gegebenenfalls erfolgende prüferische Durchsicht der Quartalsfinanzberichte

DSW-Empfehlung: JA

TOP 7 Beschlussfassung über die Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals mit der Möglichkeit zum Ausschluss des Bezugsrechts sowie die entsprechende Satzungsänderung

DSW-Empfehlung: NEIN

Grundsätzlich vertritt die DSW die Auffassung, dass Aktionären im Rahmen einer Kapitalerhöhung ein Bezugsrecht zu gewähren ist, um eine Verwässerung der Stimmrechte und des Werts der Aktie zu verhindern. Die von der Verwaltung vorgeschlagenen Kapitalmaßnahmen überschreiten der Höhe nach die von der DSW noch zu akzeptierenden möglichen Kapitalerhöhungen. Selbst wenn den Aktionären ein Bezugsrecht eingeräumt wird, zieht die DSW hier eine Grenze von 40%. Zudem ist die DSW der Auffassung, dass jede Aktie eine Stimme darstellen sollte (one share one vote). Dies wäre bei den Vorzugsaktien nicht der Fall.


TOP 8 Beschlussfassung über die Ermächtigung zur Ausgabe von Options- und/​oder Wandelschuldverschreibungen mit der Möglichkeit zum Ausschluss des Bezugsrechts, die Schaffung eines Bedingten Kapitals 2021 sowie die entsprechende Satzungsänderung

DSW-Empfehlung: NEIN

Siehe TOP 7


TOP 9 Beschlussfassung über eine Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien sowie zum Ausschluss des Andienungsrechts beim Erwerb und des Bezugsrechts bei der Veräußerung

DSW-Empfehlung: JA

Unseren Abstimmungsempfehlungen liegen die DSW-Richtlinien zur Stimmrechtsausübung zugrunde. Weitere Informationen zu den DSW-Richtlinien erhalten Sie hier.

Die DSW behält sich Abweichungen beim Abstimmungsverhalten vor, sofern sich dies aufgrund neuer Erkenntnisse als notwendig erweisen sollte.

<p><img src="assets/images/iStock_000010466267Small-kleiner-als-800x600.jpg" alt="" width="217" height="185" /></p>
<p>&nbsp;</p>
Drägerwerk AG & Co. KGaA
HV-Termin: 06.05.2022
WKN: 555063
Art: Inhaberaktie
Geschäftsjahr: 31. Dez