HV-Tagesordnung von DWS
Nachfolgend finden Sie die Tagesordnungspunkte (TOP) und die Abstimmungsempfehlungen der DSW zur Hauptversammlung von DWS am 09.06.2022 in virtueller Form.
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JA NEIN Enthaltung keine Empfehlung ohne Beschluss
Einladung und weitere HV-Unterlagen
TOP 1 Vorlage des jeweils vom Aufsichtsrat gebilligten Jahresabschlusses und Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2018, des zusammengefassten Lageberichts und des Konzernlageberichts für das Geschäftsjahr 2018 und des Berichts des Aufsichtsrats; ...
... Beschlussfassung über die Feststellung des Jahresabschlusses der DWS Group GmbH & Co. KGaA für das Geschäftsjahr 2018
Der Feststellung des Jahresabschlusses steht aus Sicht der DSW nichts entgegen.
TOP 2 Verwendung des Bilanzgewinns 2018
Die DSW wird der vorgeschlagenen Bilanzgewinnverwendung (Ausschüttung einer Dividende von EUR 1.37/Aktie sowie Vortrag des verbleibenden Betrags auf neue Rechnung) zustimmen.
TOP 3 Entlastung der persönlich haftenden Gesellschafterin für das Geschäftsjahr 2018
Die DSW wird die persönlich haftende Gesellschafterin für ihre Arbeit im abgelaufenen Geschäftsjahr entlasten.
TOP 4 Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018
Auch dem Aufsichtsrat wird die DSW für 2018 Entlastung erteilen.
TOP 5 Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers
Die DSW trägt die Wahl von KPMG zum Abschlussprüfer der Gesellschaft mit.
TOP 6 Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien gemäß § 71 Absatz 1 Nr. 8 AktG und zu deren Verwendung mit möglichem Ausschluss des Bezugsrechts
Die Rückkaufermächtigung ist akzeptabel. Die DSW wird der Ermächtigung zustimmen.
TOP 7 Ermächtigung zum Einsatz von Derivaten im Rahmen des Erwerbs eigener Aktien gemäß § 71 Absatz 1 Nr. 8 AktG
Auch die Ermächtigung, eigene Aktien über derivative Instrumente zurückzukaufen, findet die Zustimmung der DSW.
TOP 8 Wahl zum Aufsichtsrat
Die DSW trägt die Wahlvorschläge der Verwaltung, Herrn Morris und Frau Bexiga in den Aufsichtsrat der Gesellschaft zu wählen, mit.
TOP 9 Heraufsetzung der Höchstgrenze für die variable Vergütungskomponente für Mitarbeiter der Gesellschaft sowie für Mitarbeiter und Organmitglieder von Konzernunternehmen (§ 25 a Abs. 5 KWG)
Die DSW wird den Beschluss zur Heraufsetzung der Höchstgrenze für die variable Vergütungskomponente für Mitarbeiter der Gesellschaft und seiner Tochterunternehmen mittragen.
TOP 10 Ermächtigung zur Ausgabe von Options- beziehungsweise Wandelschuldverschreibungen (mit der Möglichkeit des Bezugsrechtsausschlusses), Schaffung eines bedingten Kapitals und Satzungsänderung
Letztlich trägt die DSW auch diesen Ermächtigungsbeschluss mit.
Unseren Abstimmungsempfehlungen liegen die DSW-Richtlinien zur Stimmrechtsausübung zugrunde. Weitere Informationen zu den DSW-Richtlinien erhalten Sie hier.
Die DSW behält sich Abweichungen beim Abstimmungsverhalten vor, sofern sich dies aufgrund neuer Erkenntnisse als notwendig erweisen sollte.
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