HV-Tagesordnung von Eckert & Ziegler
Nachfolgend finden Sie die Tagesordnungspunkte (TOP) und die Abstimmungsempfehlungen der DSW zur Hauptversammlung von Eckert & Ziegler am 01.06.2022 in Berlin.
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JA NEIN Enthaltung keine Empfehlung ohne Beschluss
Einladung und weitere HV-Unterlagen
TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts der Eckert & Ziegler Strahlen- und Medizintechnik AG zum 31. Dezember 2019, des gebilligten Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts zum 31. Dezember 2019, des Berichts des ...
... Aufsichtsrates über das Geschäftsjahr 2019 sowie des erläuternden Berichts des Vorstandes zu den Angaben nach § 289a Abs. 1, § 315a Abs. 1 HGB für das Geschäftsjahr 2019
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TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
Dem Beschlussvorschlag können wir zu stimmen.
TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2019
Es bestehen keine Bedenken für eine Entlastung.
TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2019
Auch dem AR können wir die Entlastung erteilen.
TOP 5 Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2020
Die Bestellung können wir unterstützen.
TOP 6 Beschlussfassung über die Erhöhung des Grundkapitals aus Gesellschaftsmitteln
TOP 7 Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien, Aufhebung der bestehenden Ermächtigung
TOP 8 Beschlussfassung über die Anpassung der Aufsichtsratsvergütung und entsprechende Satzungsänderung
TOP 9 Beschlussfassung über die Anpassungen der Satzung betreffend Übermittlung von Mitteilungen an Aktionäre der Gesellschaft sowie den Nachweis gemäß § 123 Abs. 4 AktG
TOP 10 Billigung des Vergütungssystems gem. §§ 87a, 122a AktG für die Mitglieder des Vorstands der Eckert & Ziegler Strahlen- und Medizintechnik AG
Unseren Abstimmungsempfehlungen liegen die DSW-Richtlinien zur Stimmrechtsausübung zugrunde. Weitere Informationen zu den DSW-Richtlinien erhalten Sie hier.
Die DSW behält sich Abweichungen beim Abstimmungsverhalten vor, sofern sich dies aufgrund neuer Erkenntnisse als notwendig erweisen sollte.
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