HV-Tagesordnung von Fielmann
Nachfolgend finden Sie die Tagesordnungspunkte (TOP) und die Abstimmungsempfehlungen der DSW zur Hauptversammlung von Fielmann. |
JA NEIN Enthaltung keine Empfehlung ohne Beschluss
Einladung und weitere HV-Unterlagen
TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Fielmann Aktiengesellschaft, des gebilligten Konzernabschlusses des Fielmann-Konzerns, des Lageberichtes für die Fielmann Aktiengesellschaft und des Lageberichtes für den Fielmann-Konzern, ...
... des Berichtes des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2013 sowie des erläuternden Berichtes des Vorstandes zu den Angaben nach §§ 289 Absatz 4, 315 Absatz 4 HGB
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TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinnes
Die DSW wird für die Ausschüttung einer Dividende von EUR 2.90/Aktie stimmen.
TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2013
Die DSW wird den Vorstand entlasten.
TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2013
Auch dem Aufsichtsrat wird die DSW für seine Tätigkeit in 2013 Entlastung erteilen.
TOP 5 Wahl des Abschlussprüfers für die Fielmann Aktiengesellschaft und den Fielmann-Konzern für das Geschäftsjahr 2014
Die Wahl von Deloitte & Touche zum Abschlussprüfer der Gesellschaft für das laufende Geschäftsjahr begegnet keinen wesentlichen Bedenken. Die DSW wird zustimmen.
TOP 6 Beschlussfassung über die Erhöhung des Grundkapitals der Gesellschaft nach den Vorschriften über die Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln (§§ 207 ff. AktG) um 29.400.000,00 Euro auf 84.000.000,00 Euro, die Neueinteilung des Grundkapitals ...
... (Aktiensplit) und die damit verbundenen Änderungen der Satzung in § 5 Absatz (1) und Absatz (2)
Die DSW wird letztlich auch der Erhöhung des Grundkapitals und den damit verbundenen Aktiensplit im Verhältnis 1:2 stimmen.
Unseren Abstimmungsempfehlungen liegen die DSW-Richtlinien zur Stimmrechtsausübung zugrunde. Weitere Informationen zu den DSW-Richtlinien erhalten Sie hier.
Die DSW behält sich Abweichungen beim Abstimmungsverhalten vor, sofern sich dies aufgrund neuer Erkenntnisse als notwendig erweisen sollte.
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