Stimmrechtsvertretung durch die DSW
Die DSW vertritt Ihre Stimmrechte
auf sämtlichen wichtigen Hauptversammlungen in Deutschland.
Mit einer Dauervollmacht kann der Aktionär (blau) zeitlich unbeschränkt, aber jederzeit widerrufbar, alle in seinem Depot befindlichen Inhaberaktien von den Mitarbeitern der DSW (grün) vertreten lassen.
Die Übertragung der Stimmrechte auf die DSW ist unkompliziert und kostenfrei.
Schritt 1:
Bitte laden Sie pdf-Datei (Vollmacht und Dauerauftrag) herunter und drucken Sie das Formular aus. Anschließend unterschreiben Sie die Vollmacht und senden diese an uns zurück. Die Vollmacht ist bereits voradressiert.
Schritt 2:
Damit Ihre Depotbank künftige Eintrittskarten für Hauptversammlungen unmittelbar an die DSW sendet, leiten Sie bitte das Formular Dauerauftrag an die Depotbank direkt an Ihre Depotbank weiter.
Fertig! So unkompliziert können Sie die Stimmrechte auf die DSW übertragen.
Können die Aktien von Grenke trotz erteilter Vollmacht noch vor der Hauptversammlung verkauft werden?
Die Übertragung der Stimmrechte an uns führt nicht zu einer Veräußerungssperre für Ihre Aktien. Sollte in Einzelfällen Ihr Kreditinstitut den Verkauf Ihrer Aktien mit dem Hinweis auf den bereits erfolgten Stimmkartenversand verweigern oder für die Zusendung der Stimmkarten an uns eine Gebühr verlangen, bitten wir um Ihre Nachricht. Wir werden dann eine sachgerechte Lösung herbeiführen.