HV-Tagesordnung von Hamborner Reit
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Nachfolgend finden Sie die Tagesordnungspunkte (TOP) und die Abstimmungsempfehlungen der DSW zur Hauptversammlung von Hamborner Reit. |
JA
NEIN
Enthaltung
keine Empfehlung
ohne Beschluss
Einladung und weitere HV-Unterlagen
TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten IFRS-Einzelabschlusses zum 31. Dezember 2014 mit dem zusammengefassten Lagebericht nach Handelsrecht und IFRS für das Geschäftsjahr 2014 mit dem erläuternden Bericht zu den Angaben ...

... gemäß § 289 Abs. 4 und Abs. 5 HGB und dem Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014
TOP 2 Verwendung des Bilanzgewinns

Die DSW wird dem Vorschlag zur Verwendung des Bilanzgewinns zustimmen. Wie im Vorjahr liegt die geplante Dividende bei € 0,40 je Aktie, damit beweist die Hamborner Reit AG weiterhin Kontinuität und Zuverlässigkeit in der Ausschüttungspolitik.
TOP 3 Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2014

Angesichts der kontinuierlich guten Performance und Einhaltung der Prognosen begegnet die Entlastung des Vorstands keinen Bedenken.
TOP 4 Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014

Auch den AR wird die DSW entlasten.
TOP 5 Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2015

Die Wahl des vorgeschlagenen Abschlussprüfers begegnet keinen Bedenken. Die DSW wird zustimmen.
TOP 6 Neuwahl von Aufsichtsratsmitgliedern

Auch hier wird DSW voraussichtlich zustimmen. Im Vorfeld sind keine Bedenken gegen einzelne Wahlvorschläge erkennbar.
TOP 7 Aufhebung des bestehenden Genehmigten Kapitals I, Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals 2015/II und entsprechende Änderung von § 3 der Satzung

Bei diesem Tagesordnungspunkt handelt es sich um einen regelmäßig gefassten und erneuerten Beschluss, bzw. Vorratsbeschluss. Im Vorfeld sind keine grundsätzlichen Bedenken erkennbar, daher ist auch hier Zustimmung geplant.
TOP 8 Aufhebung des bestehenden Genehmigten Kapitals II, Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals 2015/I und entsprechende Änderung von § 3 der Satzung

Bei diesem Tagesordnungspunkt handelt es sich um einen regelmäßig gefassten und erneuerten Beschluss, bzw. Vorratsbeschluss. Im Vorfeld sind keine grundsätzlichen Bedenken erkennbar, daher ist auch hier Zustimmung geplant.
Unseren Abstimmungsempfehlungen liegen die DSW-Richtlinien zur Stimmrechtsausübung zugrunde. Weitere Informationen zu den DSW-Richtlinien erhalten Sie hier.
Die DSW behält sich Abweichungen beim Abstimmungsverhalten vor, sofern sich dies aufgrund neuer Erkenntnisse als notwendig erweisen sollte.
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