HV-Tagesordnung von Hochtief
Nachfolgend finden Sie die Tagesordnungspunkte (TOP) und die Abstimmungsempfehlungen der DSW zur Hauptversammlung von Hochtief. |
JA NEIN Enthaltung keine Empfehlung ohne Beschluss
Einladung und weitere HV-Unterlagen
TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der HOCHTIEF Aktiengesellschaft und des gebilligten Konzern-abschlusses zum 31. Dezember 2011, des zusammengefassten Lageberichts für die HOCHTIEF Aktien-gesellschaft und den Konzern, des Berichts des ...
... Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011 sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4 und 5, 315 Abs. 4, 315 Abs. 2 Nr. 5 HGB
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TOP 2 Verwendung des Bilanzgewinns
Die DSW wird der vorgeschlagenen Verwendung des Bilanzgewinns (Vortrag auf neue Rechnung) zustimmen.
TOP 3 Entlastung der Mitglieder des Vorstands
Aus Sicht der DSW ist - unabhängig von allen übernahmerelevanten Fragen - nicht akzeptabel, dass es bei dem eigentlichen Ertragsbringer Leighton so große Probleme gibt, die regelmäßig direkt auf das Ergebnis durchschlagen und in diesem Jahr sogar zu einem Dividendenausfall führen. Hier ist weiterer Informationsbedarf gegeben, sodass die DSW sich aus aktueller Sicht der Stimme enthalten wird.
TOP 4 Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats
Auch bei der Entlastung des Aufsichtsrates wird sich die DSW der Stimme enthalten.
TOP 5 Beschlussfassung über die Billigung des Systems zur Vergütung der Vorstandsmitglieder
Es stellt sich die Frage, weshalb das neue und verbesserte Vergütungssystem nicht für alle Vorstände Geltung erlangt, obwohl viele andere Gesellschaften gezeigt haben, dass dies auch bei bestehenden Verträgen grundsätzlich möglich ist. Das Vergütungssystem für den Vorstand wird von der DSW insgesamt jedoch in der vorgeschlagenen Form gebilligt werden.
TOP 6 Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers
Die DSW wird dem Wahlvorschlag der Verwaltung folgen.
TOP 7 Ermächtigung der Gesellschaft zum Erwerb eigener Aktien auch unter Ausschluss eines Andienungsrechts und zu deren Verwendung auch unter Ausschluss des gesetzlichen Bezugsrechts der Aktionäre sowie Ermächtigung zur Einziehung erworbener eigener ...
... Aktien und Kapitalherabsetzung und Aufhebung der bestehenden Ermächtigung
Die DSW wird gegen diesen Tagesordnungspunkt stimmen. Aus unserer Sicht kann die vorgesehene Verwendungsmöglichkeit für die zurückgekauften Aktien auch auf die Long Term Incentive Programme der ehemaligen Vorstände angewandt werden, was nicht akzeptabel wäre.
Unseren Abstimmungsempfehlungen liegen die DSW-Richtlinien zur Stimmrechtsausübung zugrunde. Weitere Informationen zu den DSW-Richtlinien erhalten Sie hier.
Die DSW behält sich Abweichungen beim Abstimmungsverhalten vor, sofern sich dies aufgrund neuer Erkenntnisse als notwendig erweisen sollte.
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