HV-Tagesordnung von Hypoport
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Nachfolgend finden Sie die Tagesordnungspunkte (TOP) und die Abstimmungsempfehlungen der DSW zur Hauptversammlung von Hypoport am 03.06.2022 in Berlin.
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JA
NEIN
Enthaltung
keine Empfehlung
ohne Beschluss
Einladung und weitere HV-Unterlagen
TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Hypoport SE und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2020, des Lageberichts der Hypoport SE und des Konzerns für das Geschäftsjahr 2020 einschließlich des erläuternden Berichts des ...

... Vorstands zu den Angaben nach §§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 1 HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2020 und des Vorschlags des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2020
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TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns zum 31. Dezember 2020

TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2020

TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2020

TOP 5 Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2021

TOP 6 Beschlussfassung über Wahlen zum Aufsichtsrat

Der Vorschlag der Verwaltung bedeutet eine Neuwahl des bestehenden Aufsichtsrates, der eingespielt sein dürfte, sich durch komplementäre Kompetenzen im Hinblick auf das Geschäftsmodell bzw. einzelne Sparten der Gesellschaft auszeichnet und die Gesellschaft in den vergangenen Jahren gut beaufsichtigt hat. Die Wiederwahl ist somit im Interesse aller Aktionäre.
TOP 7 Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungssystems für die Vorstandsmitglieder gemäß § 120a AktG

Auch wenn man das Vergütungsmodell im Rahmen der HV-Einberufung etwas anschaulicher hätte beschreiben können, ist es prinzipiell verständlich dargelegt. Die Struktur ist nicht übermäßig komplex und die starke Orientierung an verschiedenen EBIT-Maßzahlen (mit dreijährigem Zeithorizont) schafft eine Interessenskongruenz zwischen Vorstand und Aktionären.
TOP 8 Beschlussfassung über die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder

Das – im Rahmen der Unterlagen zur HV-Einberufung transparent und verständlich dargelegte – Vergütungssystem für den Aufsichtsrat zielt ausschließlich auf Fixvergütungen ab und steht damit im Einklang mit der Anregung G.18 Satz 1 des Deutschen Corporate Governance Kodex. Die Vergütung des Aufsichtsrats ist der Unternehmensgröße, dem Marktsegment (Prime Standard) und nicht zuletzt dem bei einem stark wachsenden Unternehmen erhöhten Kontrollaufwand angemessen.
Unseren Abstimmungsempfehlungen liegen die DSW-Richtlinien zur Stimmrechtsausübung zugrunde. Weitere Informationen zu den DSW-Richtlinien erhalten Sie hier.
Die DSW behält sich Abweichungen beim Abstimmungsverhalten vor, sofern sich dies aufgrund neuer Erkenntnisse als notwendig erweisen sollte.
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