HV-Tagesordnung von Jost Werke
Nachfolgend finden Sie die Tagesordnungspunkte (TOP) und die Abstimmungsempfehlungen der DSW zur Hauptversammlung von Jost Werke am 05.05.2022 in virtueller Form.
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JA NEIN Enthaltung keine Empfehlung ohne Beschluss
Einladung und weitere HV-Unterlagen
TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses, des zusammengefassten Lageberichts (einschl. des erläuternden Berichts des Vorstands zu den übernahmerelevanten Angaben), des Berichts des Aufsichtsrats und ...
... des Vorschlags des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns, jeweils für das am 31. Dezember 2020 endende Geschäftsjahr
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TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2020
Der ausgewiesene Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2020 in Höhe von EUR 14.900.000,00 soll in voller Höhe als Dividende ausgeschüttet (EUR 1,00 je dividendenberechtigte Stückaktie) werden. Hiergegen bestehen keine Einwände, nachdem im letzten Jahr aufgrund der Pandemie eine Dividendenzahlung aus Gründen der Vorsicht nicht erfolgte.
TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2020
Der Vorstand hat auch in der Pandemiezeiten die Gesellschaft gut durch das Geschäftsjahr geführt und selbst in dieser schwierigen Situation seine Prognose positiv am oberen Ende erreicht.
TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2020
Es gab keine besonderen negativen Vorkommnisse, die einer Entlastung entgegenstehen.
TOP 5 Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungssystems für die Mitglieder des Vorstands
Das Vergütungssystem des Vorstands setzt sich aus erfolgsunabhängigen und erfolgsabhängigen Vergütungskomponenten zusammen. Zu den erfolgsunabhängigen Vergütungskomponenten zählt die Grundvergütung (Festvergütung: 33% bis 60% der max. Gesamtvergütung), einschließlich der Nebenleistungen.
Die erfolgsabhängige Vergütungskomponente beinhaltet sowohl die kurzfristig orientierte variable Vergütung in Form einer STI (entspricht 20% bis 30% der max. Gesamtvergütung) als auch die langfristig orientierte variable Vergütung in Form einer LTI mit einer mehrjährigen Bemessungsgrundlage (entspricht 25% bis 40% max. Gesamtvergütung).
Gegen dieses System bestehen keine Bedenken.
TOP 6 Beschlussfassung über die Bestätigung der Vergütung für die Mitglieder des Aufsichtsrats
Es wird vorgeschlagen, die Aufsichtsratsvergütung in Höhe von EUR 50.000,00 (aktuell EUR 50.000,00) je Aufsichtsratsmitglied zu bestätigen. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats soll weiterhin das Dreifache und der stellvertretende Vorsitzende das Eineinhalbfache des vorgenannten Betrages erhalten. Das Vergütungssystem beinhaltet keine variablen Vergütungsbestandteile. Außerdem erhalten Mitglieder des Aufsichtsrats ferner Ersatz aller ihnen durch die Ausübung ihres Amtes entstehenden Auslagen sowie Ersatz der etwa auf ihre Vergütung und Auslagen zu entrichtender Umsatzsteuer.
TOP 7 Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2021
Gegen die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft als Abschlussprüfer bestehen keine Einwände - weder mit Blick auf die Rotationsregelungen noch auf die Abschlussprüferkosten, obwohl diese angestiegen sind.
Unseren Abstimmungsempfehlungen liegen die DSW-Richtlinien zur Stimmrechtsausübung zugrunde. Weitere Informationen zu den DSW-Richtlinien erhalten Sie hier.
Die DSW behält sich Abweichungen beim Abstimmungsverhalten vor, sofern sich dies aufgrund neuer Erkenntnisse als notwendig erweisen sollte.
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