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HV-Tagesordnung von Jost Werke

Nachfolgend finden Sie die Tagesordnungspunkte (TOP) und die Abstimmungsempfehlungen der DSW zur Hauptversammlung von Jost Werke

am 05.05.2022 in virtueller Form.

Hier klicken: Jetzt DSW bevollmächtigen!

 

JA NEIN Enthaltung keine Empfehlung ohne Beschluss


Einladung und weitere HV-Unterlagen

Einladung

Geschäftsbericht 2021

Jahresabschluss 2021

Link zu weiteren HV Unterlagen


TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses, des zusammengefassten Lageberichts (einschl. des erläuternden Berichts des Vorstands zu den übernahmerelevanten Angaben), des Berichts des Aufsichtsrats und des ...

ohne Beschluss

... Vorschlags des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns, jeweils für das am 31. Dezember 2021 endende Geschäftsjahr

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TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2021

DSW-Empfehlung: JA

Der ausgewiesene Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2021 in Höhe von EUR 16.390.000,00 soll in wesentlicher Höhe (über 95%) als Dividende ausgeschüttet (EUR 1,05 je dividendenberechtigte Stückaktie) werden. Hiergegen bestehen keine Einwände.


TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2021

DSW-Empfehlung: JA

Der Vorstand hat auch in der Pandemiezeiten die Gesellschaft sehr gut durch das Geschäftsjahr geführt und selbst in dieser schwierigen Situation ein Rekordjahr erreicht.


TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2021

DSW-Empfehlung: JA

Es gab keine besonderen negativen Vorkommnisse, die einer Entlastung entgegenstehen.


TOP 5 Beschlussfassung über die Billigung des nach § 162 AktG erstellten und geprüften Vergütungsberichts für das Geschäftsjahr 2021

DSW-Empfehlung: JA

Der Vergütungsbericht stellt anschaulich anhand der Vorjahresvergleichswerte die Vergütungsstruktur dar. Gegen dieses Bericht bestehen keine Bedenken.


TOP 6 Beschlussfassung über Wahlen zum Aufsichtsrat der JOST Werke AG

DSW-Empfehlung: JA

In fachlicher Hinsicht ist Herr Prof. Dr. Gottschalk für das Amt eines Aufsichtsrates qualifiziert. Herr Prof. Dr. Gottschalk ist zwar auch Mitglied in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten bzw. Kontrollgremien und Mitglied in vergleichbaren in- oder ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen, dennoch dürfte die zeitliche Verfügbarkeit derzeit gewährleistet sein.

In fachlicher Hinsicht ist Frau Hayday für das Amt eines Aufsichtsrates qualifiziert. Frau Hayday ist zwar auch Mitglied in vergleichbaren in- oder ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen, dennoch dürfte die zeitliche Verfügbarkeit derzeit gewährleistet sein.

In fachlicher Hinsicht ist Herr Lutz für das Amt eines Aufsichtsrates qualifiziert. Herr Lutz ist weder Mitglied in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten bzw. Kontrollgremien noch Mitglied in vergleichbaren in- oder ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen. Vor diesem Hintergrund dürfte die zeitliche Verfügbarkeit derzeit gewährleistet sein.

In fachlicher Hinsicht ist Herr Schaubel für das Amt eines Aufsichtsrates qualifiziert. Herr Schaubel ist zwar auch Mitglied in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten bzw. Kontrollgremien noch Mitglied in vergleichbaren in- oder ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen, dennoch dürfte die zeitliche Verfügbarkeit derzeit gewährleistet sein.

In fachlicher Hinsicht ist Herr Dr. Sommer für das Amt eines Aufsichtsrates qualifiziert. Herr Dr. Sommer ist zwar auch Mitglied in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten bzw. Kontrollgremien oder vergleichbaren Kontrollgremien, dennoch dürfte die zeitliche Verfügbarkeit derzeit gewährleistet sein.

In fachlicher Hinsicht ist Herr Sulzbach für das Amt eines Aufsichtsrates qualifiziert. Herr Sulzbach ist weder Mitglied in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten bzw. Kontrollgremien noch Mitglied in vergleichbaren in- oder ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen. Vor diesem Hintergrund dürfte die zeitliche Verfügbarkeit derzeit gewährleistet sein.


TOP 7 Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2022

DSW-Empfehlung: JA

Gegen die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft als Abschlussprüfer bestehen keine Einwände - weder mit Blick auf die Rotationsregelungen noch auf die Abschlussprüferkosten, obwohl diese angestiegen sind.


TOP 8 Umwandlung der JOST Werke AG in eine Europäische Gesellschaft (Societas Europaea, SE)

DSW-Empfehlung: JA

Grundsätzlich sieht die DSW eine Umwandlung in eine SE kritisch, da hierdurch die Rechte der Aktionäre beschränkt und somit der Einflussbereich vermindert werden könnte. Vorliegend ist ausweislich des Umwandlungsplans und des Umwandlungsbericht derzeit hiervon nicht auszugehen. Die Umwandlung stellt eine konsequente Fortführung der europäischen Ausrichtung der JOST Werke AG dar. Darüber hinaus wird durch die vorgeschlagene Besetzung der Mitglieder des Aufsichtsrats nach dem Formwechsel die Unabhängigkeit des Organs fortgeführt, da innerhalb der JOST Werke SE ein dualistisches System vorgesehen ist.


TOP 9 Wahlen zum ersten Aufsichtsrat der JOST Werke SE

DSW-Empfehlung: JA

Unseren Abstimmungsempfehlungen liegen die DSW-Richtlinien zur Stimmrechtsausübung zugrunde. Weitere Informationen zu den DSW-Richtlinien erhalten Sie hier.

Die DSW behält sich Abweichungen beim Abstimmungsverhalten vor, sofern sich dies aufgrund neuer Erkenntnisse als notwendig erweisen sollte.

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JOST Werke AG
HV-Termin: 05.05.2022
WKN: JST400
Art: Inhaberaktie
Geschäftsjahr: 31. Dez