HV-Tagesordnung von Klöckner & Co
Nachfolgend finden Sie die Tagesordnungspunkte (TOP) und die Abstimmungsempfehlungen der DSW zur Hauptversammlung von Klöckner & Co. |
JA NEIN Enthaltung keine Empfehlung ohne Beschluss
Einladung und weitere HV-Unterlagen
TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten Konzernabschlusses sowie des zusammengefassten Lageberichts für die Klöckner & Co SE und den Konzern, …..
... des Berichts des Aufsichtsrats und des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 Handelsgesetzbuch, jeweils für das Geschäftsjahr 2014, sowie Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns des Geschäftsjahres 2014
Die DSW wird für die vorgeschlagene Bilanzgewinnverwendung (Ausschüttung einer Dividende von EUR 0.20/Aktie) stimmen.
TOP 2 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2014
Die DSW wird den Vorstand für seine Arbeit im abgelaufenen Geschäftsjahr entlasten.
TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014
Weiterhin wird die DSW den Aufsichtsrat für seine Arbeit im abgelaufenen Geschäftsjahr entlasten.
TOP 4 Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2015
Die Wahl von KPMG zum Abschlussprüfer der Gesellschaft für das laufende Geschäftsjahr begegnet keinen Bedenken. Die DSW wird zustimmen.
TOP 5 Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungssystems der Vorstandsmitglieder
Aktuell plant die DSW, das angepasste Vergütungssystem für Mitglieder des Vorstands zu billigen.
TOP 6 Zustimmung zum Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der kloeckner.i GmbH
Die DSW wird dem Unternehmensvertrag mit der 100%-igen Tochtergesellschaft kloeckner.i GmbH zustimmen.
Unseren Abstimmungsempfehlungen liegen die DSW-Richtlinien zur Stimmrechtsausübung zugrunde. Weitere Informationen zu den DSW-Richtlinien erhalten Sie hier.
Die DSW behält sich Abweichungen beim Abstimmungsverhalten vor, sofern sich dies aufgrund neuer Erkenntnisse als notwendig erweisen sollte.
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