HV-Tagesordnung von Krones
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Nachfolgend finden Sie die Tagesordnungspunkte (TOP) und die Abstimmungsempfehlungen der DSW zur Hauptversammlung von Krones. |
JA
NEIN
Enthaltung
keine Empfehlung
ohne Beschluss
Einladung und weitere HV-Unterlagen
TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses mit den Lageberichten der KRONES Aktiengesellschaft und des Konzerns für das Geschäftsjahr 2015, des Vorschlags des Vorstands für die Verwendung des ...

... Bilanzgewinns, des Berichts des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2015 sowie des erläuternden Berichts zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB
TOP 2 Beschlussfassung über die Gewinnverwendung

Die DSW wird für die vorgeschlagene Bilanzgewinnverwendung (Ausschüttung einer Dividende von EUR 1.45/Aktie sowie Vortrag des verbleibenden Betrags auf neue Rechnung) stimmen.
TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2015

Die DSW wird den Vorstand für seine Arbeit im abgelaufenen Geschäftsjahr entlasten.
TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015

Gleiches gilt für die Entlastung des Aufsichtsrats.
TOP 5 Aufsichtsratswahlen

Die DSW plant, für die Wahl der von der Verwaltung für den Aufsichtsrat vorgeschlagenen Kandidaten zu stimmen. Lediglich hinsichtlich der Wahl von Herrn Volker Kronseder bleibt die Diskussion in der Hauptversammlung abzuwarten.
TOP 6 Beschlussfassung über die Schaffung eines genehmigten Kapitals und entsprechende Änderung von § 4 Abs. 4 der Satzung

Die DSW wird der vorgeschlagenen Kapitalmaßnahme zustimmen.
TOP 7 Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2016

Letztlich plant die DSW, auch der Wahl von KPMG Bayerische Treuhandgesellschaft Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft zum Abschlussprüfer der Gesellschaft zuzustimmen.
Unseren Abstimmungsempfehlungen liegen die DSW-Richtlinien zur Stimmrechtsausübung zugrunde. Weitere Informationen zu den DSW-Richtlinien erhalten Sie hier.
Die DSW behält sich Abweichungen beim Abstimmungsverhalten vor, sofern sich dies aufgrund neuer Erkenntnisse als notwendig erweisen sollte.
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