HV-Tagesordnung von Morphosys
Nachfolgend finden Sie die Tagesordnungspunkte (TOP) und die Abstimmungsempfehlungen der DSW zur Hauptversammlung von Morphosys. |
JA NEIN Enthaltung keine Empfehlung ohne Beschluss
Einladung und weitere HV-Unterlagen
TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2012 nebst Lageberichten einschließlich des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012 und des erläuternden Berichts des Vorstands ...
... zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB
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TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns der MorphoSys AG für das Geschäftsjahr 2012
Die DSW wird dem Vorschlag der Verwaltung, den Bilanzgewinn vollständig auf neue Rechnung vorzutragen, zustimmen.
TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2012
Die DSW wird den Vorstand für seine Arbeit im abgelaufenen Geschäftsjahr entlasten.
TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012
Die DSW wird auch dem Aufsichtsrat Entlastung erteilen.
TOP 5 Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2013
Die Wahl von PwC als Abschlussprüfer der Gesellschaft begegnet keinen Bedenken.
TOP 6 Beschlussfassung über die Änderung der Ermächtigung zur Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen aufgrund des Beschlusses der Hauptversammlung vom 14. Mai 2008 und der entsprechenden Satzungsbestimmung zur Vermeidung von Aktien ...
... mit abweichender Gewinnberechtigung
Die DSW plant, diesem Tagesordnungspunkt zuzustimmen.
TOP 7 Beschlussfassung über die Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals 2013-I mit der Möglichkeit zum Ausschluss des gesetzlichen Bezugsrechts; Satzungsänderung
Das vorgeschlagene Genehmigte Kapital und insbesondere dessen potenzieller Bezugsrechtsausschluss bewegt sich innerhalb der von der DSW akzeptierten Grenzen, so dass die DSW hier zustimmen wird.
Unseren Abstimmungsempfehlungen liegen die DSW-Richtlinien zur Stimmrechtsausübung zugrunde. Weitere Informationen zu den DSW-Richtlinien erhalten Sie hier.
Die DSW behält sich Abweichungen beim Abstimmungsverhalten vor, sofern sich dies aufgrund neuer Erkenntnisse als notwendig erweisen sollte.
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