HV-Tagesordnung von Nordex
Nachfolgend finden Sie die Tagesordnungspunkte (TOP) und die Abstimmungsempfehlungen der DSW zur Hauptversammlung von Nordex am 31.05.2022 in virtueller Form.
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JA NEIN Enthaltung keine Empfehlung ohne Beschluss
Einladung und weitere HV-Unterlagen
TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2018, des zu einem Bericht zusammengefassten Lageberichts und Konzernlageberichts für das Geschäftsjahr 2018 mit dem Bericht des ...
... Aufsichtsrats sowie dem erläuternden Bericht des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289a Abs. 1; 315a Abs. 1 HGB
TOP 2 Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands
Die DSW wird den Vorstand für seine Arbeit im abgelaufenen Geschäftsjahr entlasten.
TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats
Auch den Aufsichtsrat wird die DSW entlasten.
TOP 4 Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2019
Die sonstigen Honorare liegen deutlich unter den Abschlussprüferleistungen, sodass einer erneuten Beauftragung der PricewaterhouseCoopers GmbH zugestimmt werden kann.
TOP 5 Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien gem. Art. 52 Unterabs. 2 Alt. 1 SE-VO i.V.m. § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG und zum Ausschluss des Bezugsrechts bei der Verwendung
Ein tragender Grund für den Erwerb eigener Aktien durch die Gesellschaft ist u. E. nicht ersichtlich. Der Erwerb verschlingt Kapital, der besser in Investitionen oder, soweit es die Liquiditätslage zulässt, in Dividende für die Aktionäre fließen sollte.
TOP 6 Beschlussfassung über die Ermächtigung zur Gewährung von Bezugsrechten (Aktienoptionsplan 2019), die Schaffung eines Bedingten Kapitals II sowie über die damit verbundene Satzungsänderung
Grundsätzlich können Bezugsrechte für Mitarbeiter einen sinnvollen Anreiz darstellen. Hierzu wäre ggf. auch die Schaffung eines entsprechenden bedingten Kapitals erforderlich.
Vorliegend ist aber zu bemängeln, dass nur ein konkretes Erfolgsziel für die Ausübung der Bezugsrechte formuliert wird, welches auch noch an den Aktienkurs gekoppelt ist. Dies kann keinen echten Anreiz darstellen, da über den festen Ausübungspreis schon ein Anreiz bezüglich der Erhöhung des Aktienkurses gesetzt ist. Ohnehin ist fraglich, ob der Aktienkurs allein ein sinnvolles Erfolgsziel darstellen kann, da dieser nicht zwangsläufig mit einer substantiellen Konsolidierung/Erhöhung des Unternehmenswertes einhergeht. Näherliegend wäre eine Kombination mit anderen Erfolgszielen, wie beispielsweise bestimmten Umsatz oder Gewinngrößen oder einer zu erreichenden Quote des Eigenkapitals.
TOP 7 Beschlussfassung über die Schaffung des neuen Genehmigten Kapitals II mit der Ermächtigung zum Bezugsrechtsausschluss sowie entsprechende Satzungsänderung
Aus den unter TOP 6 genannten Gründen wird die DSW auch gegen das zur Bedienung des geplanten Aktienoptionsplans zu schaffende, genehmigte Kapital stimmen.
Unseren Abstimmungsempfehlungen liegen die DSW-Richtlinien zur Stimmrechtsausübung zugrunde. Weitere Informationen zu den DSW-Richtlinien erhalten Sie hier.
Die DSW behält sich Abweichungen beim Abstimmungsverhalten vor, sofern sich dies aufgrund neuer Erkenntnisse als notwendig erweisen sollte.
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