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HV-Tagesordnung von Norma

Nachfolgend finden Sie die Tagesordnungspunkte (TOP) und die Abstimmungsempfehlungen der DSW zur Hauptversammlung von Norma

am 17.05.2022 in virtueller Form.

Hier klicken: Jetzt DSW bevollmächtigen!

 

JA NEIN Enthaltung keine Empfehlung ohne Beschluss


Einladung und weitere HV-Unterlagen

Einladung

Geschäftsbericht 2019

Jahresabschluss 2019


TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts der NORMA Group SE sowie des gebilligten Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts, des erläuternden Berichts zu den Angaben nach §§ 289a, 315a des Handelsgesetzbuchs und ...

ohne Beschluss

... des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019

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TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2019

DSW-Empfehlung: JA

Die Dividendenkürzung ist vor dem Hintergrund der wirtschaftlichen Auswirkungen der COVID-19-Pandemie verständlich – dieser Sachverhalt wird auch glaubhaft dargelegt und erklärt.


TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands der NORMA Group SE für das Geschäftsjahr 2019

DSW-Empfehlung: JA

Es wurde wie bereits im Vorjahr ein gutes Jahresergebnis erwirtschaftet und es gab keine besonderen negativen Vorkommnisse, die einer Entlastung entgegenstehen.


TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats der NORMA Group SE für das Geschäftsjahr 2019

DSW-Empfehlung: JA

Es gab keine besonderen negativen Vorkommnisse, die einer Entlastung entgegenstehen.


TOP 5 Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2020

DSW-Empfehlung: JA

Gegen die KPMG AG  Wirtschaftsprüfungsgesellschaft als Abschlussprüfer bestehen keine Einwände - weder mit Blick auf die Rotationsregelungen noch auf die Abschlussprüferkosten.


TOP 6 Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungssystems für die Vorstandsmitglieder

DSW-Empfehlung: JA

Einer Billigung des Vergütungssystems stehen keine Einwände entgegen. Es ist ausreichend auf eine langfristige  und nachhaltige Unternehmensperformance ausgerichtet, knüpft an valide Performance-Indikatoren an (EBIT, Aktienkurs, Aktienrendite, EInhaltung der CO2-Ziele) und der größte Teil der Vorstandsvergütung besteht aus einer variablen Vergütungskomponente. Zwar ist die Maximalvergütung durchaus stattlich, jedoch ist diese nicht derart überhöht, dass eine Billigung zu versagen wäre. Für zukünftig abzuschließende Vorstandsverträge ist hinsichtlich der variablen Vergütungsbestandteile eine Clawback-Klausel vorgesehen.


TOP 7 Beschlussfassung über die Schaffung einer neuen Ermächtigung zur Ausgabe von Wandel- oder Optionsanleihen oder Genussrechten, die Aufhebung des Bedingten Kapitals 2015, die Schaffung eines neuen Bedingten Kapitals 2020 und die ...

DSW-Empfehlung: JA

... entsprechende Satzungsänderung

Gegen die Maßnahme bestehen keine Einwände, diese ist vielmehr positiv für die Sicherung der finanziellen Handlungsfähigkeit der Gesellschaft.


TOP 8 Beschlussfassung über die Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals 2020 und die entsprechende Satzungsänderung

DSW-Empfehlung: JA

Gegen die Maßnahme bestehen keine Einwände, diese ist vielmehr positiv für die Sicherung der finanziellen Handlungsfähigkeit der Gesellschaft.


TOP 9 Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien einschließlich der Ermächtigung zum Ausschluss von Andienungs- und Erwerbsrechten

DSW-Empfehlung: JA

Gegen die Maßnahme bestehen keine Einwände, diese ist vielmehr positiv für die Sicherung der finanziellen Handlungsfähigkeit der Gesellschaft.


TOP 10 Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Einsatz von Derivaten im Rahmen des Erwerbs eigener Aktien

DSW-Empfehlung: JA

Gegen die Maßnahme bestehen keine Einwände, diese ist vielmehr positiv für die Sicherung der Handlungsfähigkeit der Gesellschaft. Der Beschluss dient nicht dazu, das Volumen an Aktien, das nach Beschluss zu Ziff. 9 insgesamt erworben werden darf, zu erhöhen, sondern soll vielmehr weitere Möglichkeiten des Erwerbs von eigenen Aktien eröffnen.


TOP 11 Beschlussfassung über die Anpassung der Frist für die Einberufung von Hauptversammlungen und entsprechende Satzungsänderung

DSW-Empfehlung: JA

Durch die Satzungsänderung kann die Einberufung von Hauptversammlungen binnen kürzerer Frist als 30 Tage vor dem Tag der Hauptversammlung erfolgen, sofern das Gesetz dies zulässt. Eine unsachgemäße Einschränkung der Aktionärsrechte ist damit nicht verbunden, da die gesetzliche Einberufungsfrist nicht unterschritten werden kann.


TOP 12 Beschlussfassung über die Ermöglichung einer Online-Teilnahme an Hauptversammlungen und entsprechende Satzungsänderung

DSW-Empfehlung: JA

Durch die Satzungsänderung soll der Vorstand für die Zukunft ermächtigt werden, mit Zustimmung des Aufsichtsrates eine Online-Hauptversammlung für die Gesellschaft durchzuführen. Diese Entwicklung ist zu begrüßen.


Unseren Abstimmungsempfehlungen liegen die DSW-Richtlinien zur Stimmrechtsausübung zugrunde. Weitere Informationen zu den DSW-Richtlinien erhalten Sie hier.

Die DSW behält sich Abweichungen beim Abstimmungsverhalten vor, sofern sich dies aufgrund neuer Erkenntnisse als notwendig erweisen sollte.

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NORMA Group SE
HV-Termin: 17.05.2022
WKN: A1H8BV
Art: Namensaktie
Geschäftsjahr: 31. Dez