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HV-Tagesordnung von Norma

Nachfolgend finden Sie die Tagesordnungspunkte (TOP) und die Abstimmungsempfehlungen der DSW zur Hauptversammlung von Norma

am 17.05.2022 in virtueller Form.

Hier klicken: Jetzt DSW bevollmächtigen!

 

JA NEIN Enthaltung keine Empfehlung ohne Beschluss


Einladung und weitere HV-Unterlagen

Einladung

Geschäftsbericht 2020

Jahresabschluss 2020

Link zu weiteren HV Unterlagen


TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts der NORMA Group SE sowie des gebilligten Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts, des erläuternden Berichts zu den Angaben nach §§ 289a, 315a des Handelsgesetzbuchs und ...

ohne Beschluss

... des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2020

 

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TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2020

DSW-Empfehlung: JA

Der ausgewiesene Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2020 in Höhe von EUR 40.976.283,95 soll in Höhe von EUR 22.303.680,00 als Dividende ausgeschüttet (EUR 0,70 je dividendenberechtigte Stückaktie) und in Höhe von EUR 18.672.603,95 auf neue Rechnung vorgetragen werden. Hiergegen bestehen keine Einwände.

 


TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands der NORMA Group SE für das Geschäftsjahr 2020

DSW-Empfehlung: JA

Es wurde ein gutes Jahresergebnis erwirtschaftet und es gab keine besonderen negativen Vorkommnisse, die einer Entlastung entgegenstehen.


TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats der NORMA Group SE für das Geschäftsjahr 2020

DSW-Empfehlung: JA

Es gab keine besonderen negativen Vorkommnisse, die einer Entlastung entgegenstehen.


TOP 5 Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2021

DSW-Empfehlung: JA

Gegen die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft als Abschlussprüfer bestehen keine Einwände - weder mit Blick auf die Rotationsregelungen noch auf die Abschlussprüferkosten. Mit Blick auf die Rotation gilt jedoch, dass PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft seit 2011 die Gesellschaft prüft, sodass auf der nächsten Hauptversammlung gegen einen etwaigen Vorschlag von PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft gestimmt würde.


TOP 6 Beschlussfassung über die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder

DSW-Empfehlung: JA

Jedes   Aufsichtsratsmitglied erhält   eine   feste Vergütung in Höhe von EUR 50.000 pro Geschäftsjahr.  Der Vorsitzende des Aufsichtsrats erhält eine feste Vergütung in Höhe von EUR 100.000 pro Geschäftsjahr, sein Stellvertreter in Höhe von EUR 75.000. Der Vorsitzende des Prüfungsausschusses und der Vorsitzende des Präsidial- und Nominierungsausschusses erhalten eine zusätzliche geschäftsjährliche Vergütung in Höhe von jeweils EUR 25.000. Die Vorsitzenden anderer Ausschüsse des Aufsichtsrats erhalten pro Ausschuss eine zusätzliche geschäftsjährliche Vergütung in Höhe von jeweils EUR 15.000. Mitglieder eines Ausschusses des Aufsichtsrats erhalten eine zusätzliche geschäftsjährliche Vergütung in Höhe von EUR 10.000 pro Ausschuss, insgesamt für die Mitgliedschaft in Ausschüssen jedoch höchstens eine zusätzliche Vergütung in Höhe von EUR 20.000 pro Geschäftsjahr. Die Aufsichtsratsmitgliedererhalten darüber hinaus für jede Teilnahme an einer Sitzung des Aufsichtsrats ein Sitzungsgeld in Höhe von EUR 1.000. Ausschussmitglieder erhalten zudem für jede Teilnahme an einer Sitzung des jeweiligen Ausschusses ein Sitzungsgeld in Höhe von EUR 1.000.

Gegen diese Vergütungssystem bestehen keine Einwände. Zwar kann durch Kumulierung der Einzelregelungen die Vergütung eines einzelnen Aufsichtsratsmitglieds stark ansteigen, insbesondere beim Vorsitzenden, jedoch ist das System aus Sicht der DSW noch vertretbar.


TOP 7 Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds

DSW-Empfehlung: NEIN

In fachlicher Hinsicht ist Herr Borrego zwar für das Amt eines Aufsichtsrates qualifiziert. Er besitzt langjährige Erfahrungen aus seinen Tätigkeiten in der Geschäftsführung von Siemens. Er hat jedoch eine Vielzahl an weiteren Ämtern in der Geschäftsführung konzernfremder Unternehmen und Verbänden (Vorsitzender des Verwaltungsrats der Siemens Gamesa Renewable Energy S.A.; Präsident und CEO der Siemens S.A. in Madrid; Vorsitzender  der  Geschäftsführung  der  SIEMENS  HOLDING  S.L., Mitglied  der  Geschäftsführung  der  SIEMENS  RAIL  AUTOMATION  S.A.U.; Mitglied  der  Geschäftsführung  der  Siemens  Portugal  S.A.; Mitglied  des  beratenden  Beirats  der Siemens  Healthcare,  S.L.U.; Mitglied im Unternehmer-Beirat des spanischen Arbeitgeberverbandes; Vorstandsmitglied der deutschen Handelskammer in Spanien) inne, sodass nach Ansicht der DSW eine ausreichende zeitliche Verfügbarkeit für die Aufsichtsratstätigkeit bei der Norma Group nicht mehr gewährleistet werden kann.


TOP 8 Beschlussfassung über die Anpassung der Satzung an das ARUG II

DSW-Empfehlung: JA

Die Satzungsänderung soll die Satzung an die Gesetzeslage anpassen, welche seit September 2020 gilt und eine Regelung des ARUG II darstellt.


Unseren Abstimmungsempfehlungen liegen die DSW-Richtlinien zur Stimmrechtsausübung zugrunde. Weitere Informationen zu den DSW-Richtlinien erhalten Sie hier.

Die DSW behält sich Abweichungen beim Abstimmungsverhalten vor, sofern sich dies aufgrund neuer Erkenntnisse als notwendig erweisen sollte.

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NORMA Group SE
HV-Termin: 17.05.2022
WKN: A1H8BV
Art: Namensaktie
Geschäftsjahr: 31. Dez