HV-Tagesordnung von Norma
Nachfolgend finden Sie die Tagesordnungspunkte (TOP) und die Abstimmungsempfehlungen der DSW zur Hauptversammlung von Norma am 17.05.2022 in virtueller Form.
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JA NEIN Enthaltung keine Empfehlung ohne Beschluss
Einladung und weitere HV-Unterlagen
TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts der NORMA Group SE sowie des gebilligten Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts, des erläuternden Berichts zu den Angaben nach §§ 289a, 315a des Handelsgesetzbuchs und ...
... des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2021
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TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2021
Der ausgewiesene Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2021 in Höhe von 46.901.324,04 EUR soll in Höhe von 23.896.800,00 EUR als Dividende ausgeschüttet (0,75 EUR je dividendenberechtigte Stückaktie) und in Höhe von 23.004.524,04 EUR auf neue Rechnung vorgetragen werden. Hiergegen bestehen keine Bedenken.
TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands der NORMA Group SE für das Geschäftsjahr 2021
Es wurde ein gutes Jahresergebnis erwirtschaftet und es gab keine besonderen negativen Vorkommnisse, die einer Entlastung entgegenstehen.
TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats der NORMA Group SE für das Geschäftsjahr 2021
Es gab keine besonderen negativen Vorkommnisse, die einer Entlastung entgegenstehen.
TOP 5 Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2022
Es wird wieder die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft als Abschlussprüfer vorgeschlagen. Diese prüft die Gesellschaft seit 2011. Wie bereits im letzten Jahr angekündigt, wird deshalb dieses Jahr aus Rotationsgesichtspunkten gegen die Bestellung der PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft gestimmt. Insoweit bestehen Bedenken im Hinblick auf die Unabhängigkeit des Prüfers bei langjährigen Prüfermandaten.
TOP 6 Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungsberichts für das Geschäftsjahr 2021
Gegen den Vergütungsbericht bestehen keine Bedenken. Bereits auf der HV 2021 wurde das dort vorgeschlagene Vergütungssystem für die Aufsichtsräte durch die DSW gebilligt. Auch das im diesjährigen Vergütungsbericht dargestellte Vergütungssystem für die Vorstände findet die Billigung der DSW, da es hinreichend klar/verständlich strukturiert und erfolgsbezogen sowie auf Langfristigkeit und Nachhaltigkeit ausgerichtet ist und auch die die Höhe der Vergütung nicht zu beanstanden ist. So besteht die Vorstandsvergütung aus einem Fixum sowie einer kurzfristigen und einer langfristigen variablen Vergütungskomponente. Die die kurzfristige variable Vergütungskomponente ist erfolgsbasiert und abhängig einerseits vom erzielten bereinigten EBIT (Earnings before Interest and Taxes, um Akquisitionen bereinigt) der NORMA Group und andererseits von der relative Aktienrendite (Total Shareholder Return, kurz TSR) der NORMA Group SE im Verhältnis zu einer Vergleichsgruppe. Die langfristige variable Vergütung besteht aus zwei Komponenten, dem NORMA Value Added-LTI (abhängig vom Konzern-EBIT sowie dem Konzernkapitalkostensatz (WACC)) und dem Environmental, Social and Governance-LTI (abhängig von der Erreichung bestimmter ESG-Ziele). Der Großteil der Vorstandsvergütung (62%) ist variabel (also erfolgsabhängig). Ferner ist eine clawback-Regelung hinsichtlich der variablen Vorstandsvergütung vorgesehen. Der nunmehr zur Abstimmung gestellte Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2021 stellt sowohl die im Geschäftsjahr 2021 tatsächlich ausgezahlte als auch hierin angefallene (geschuldete) Vergütung strukturiert und gesondert für jedes Vorstandsmitglied tabellarisch dar. Ferner wird auch das Vergütungssystem in seinen Grundsätzen nochmals dargestellt und erläutert. Gleiches gilt für die Vergütung des Aufsichtsrates. Der Prüfer des Vergütungsberichts beanstandete ebenfalls keine Mängel im Rahmen seiner Prüfung nach § 162 Abs. 3 AktG.
Unseren Abstimmungsempfehlungen liegen die DSW-Richtlinien zur Stimmrechtsausübung zugrunde. Weitere Informationen zu den DSW-Richtlinien erhalten Sie hier.
Die DSW behält sich Abweichungen beim Abstimmungsverhalten vor, sofern sich dies aufgrund neuer Erkenntnisse als notwendig erweisen sollte.
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