HV-Tagesordnung von Patrizia
Nachfolgend finden Sie die Tagesordnungspunkte (TOP) und die Abstimmungsempfehlungen der DSW zur Hauptversammlung von Patrizia. |
JA NEIN Enthaltung keine Empfehlung ohne Beschluss
Einladung und weitere HV-Unterlagen
Erläuternder Bericht des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB
Erläuternder Bericht des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 5, 315 Abs. 2 Nr. 5 HGB
TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der PATRIZIA Immobilien AG zum 31. Dezember 2012, des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2012, des Berichts über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns für das Geschäftsjahr 2012 ...
... sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012 und des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach § 289 Abs. 4, § 315 Abs. 4 HGB und § 289 Abs. 5 HGB
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TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns der PATRIZIA Immobilien AG
Die Patrizia AG hatte bereits für das Jahr 2012 eine Dividendenausschüttung angekündigt. Da ein Ergebnis von EUR 0.44 pro Aktie erzielt werden konnte, wäre die Zahlung einer Dividende möglich. Die vorgesehene Ausgabe von „Gratisaktien“ ersetzt eine Dividendenausschüttung nicht.
TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands
Die DSW wird den Mitgliedern des Vorstands Entlastung erteilen.
TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats
Auch der Aufsichtsrat wird von der DSW entlastet.
TOP 5 Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2013
Die DSW wird die Wahl der Deloitte & Touche GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2013 unterstützen.
TOP 6 Beschlussfassung über die Erhöhung des Grundkapitals aus Gesellschaftsmitteln und die entsprechende Änderung der Satzung der Gesellschaft
Die DSW wird dem Vorschlag zustimmen, das Grundkapital aus Gesellschaftsmitteln zu erhöhen und den Aktionären im Verhältnis 10:1 Berichtigungsaktien (sogenannte Gratisaktien) zuzuteilen. Für den Aktionär ergeben sich hierdurch keine nennenswerten Auswirkungen, der Unternehmenswert verteilt sich zukünftig auf mehr Aktien, der Aktionär wird aber durch die Zuteilung der Gratisaktien nicht verwässert.
Unseren Abstimmungsempfehlungen liegen die DSW-Richtlinien zur Stimmrechtsausübung zugrunde. Weitere Informationen zu den DSW-Richtlinien erhalten Sie hier.
Die DSW behält sich Abweichungen beim Abstimmungsverhalten vor, sofern sich dies aufgrund neuer Erkenntnisse als notwendig erweisen sollte.
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