HV-Tagesordnung von Pfeiffer Vacuum
Nachfolgend finden Sie die Tagesordnungspunkte (TOP) und die Abstimmungsempfehlungen der DSW zur Hauptversammlung von Pfeiffer Vacuum. |
JA NEIN Enthaltung keine Empfehlung ohne Beschluss
Einladung und weitere HV-Unterlagen
TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Pfeiffer Vacuum Technology AG und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2013. Vorlage des Lageberichtes für die Pfeiffer Vacuum Technology AG und den Pfeiffer Vacuum Konzern, ...
... des Berichts des Vorstands über die Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2013
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TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
Die DSW wird der Ausschüttung einer Dividende von 2.65/Aktie zustimmen.
TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2013
Die DSW wird den Vorstand für seine Arbeit im abgelaufenen Geschäftsjahr entlasten.
TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013
Auch den Aufsichtsrat wird die DSW für seine Arbeit in 2013 entlasten.
TOP 5 Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2014
Die Wahl von Ernst & Young zum Abschlussprüfer der Gesellschaft begegnet keinen Bedenken.
TOP 6 Beschlussfassung über die Ermächtigung zur Ausgabe von Options- oder Wandelschuldverschreibungen, Genussrechten oder Gewinnschuldverschreibungen und die Schaffung eines bedingten Kapitals sowie die Änderung der Satzung
Das vorgeschlagene bedingte Kapital wird von der DSW mitgetragen.
TOP 7 Beschlussfassung über die Zustimmung zur Änderung des Ergebnisabführungsvertrags mit der Pfeiffer Vacuum GmbH
Die aufgrund der Änderungen des Aktiengesetzes notwendige Anpassung eines Ergebnisabführungsvertrags zur Sicherung von Steuervorteilen wird von der DSW unterstützt.
Unseren Abstimmungsempfehlungen liegen die DSW-Richtlinien zur Stimmrechtsausübung zugrunde. Weitere Informationen zu den DSW-Richtlinien erhalten Sie hier.
Die DSW behält sich Abweichungen beim Abstimmungsverhalten vor, sofern sich dies aufgrund neuer Erkenntnisse als notwendig erweisen sollte.
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