HV-Tagesordnung von Pfeiffer Vacuum
Nachfolgend finden Sie die Tagesordnungspunkte (TOP) und die Abstimmungsempfehlungen der DSW zur Hauptversammlung von Pfeiffer Vacuum am 19.05.2022 in virtueller Form.
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JA NEIN Enthaltung keine Empfehlung ohne Beschluss
Einladung und weitere HV-Unterlagen
TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Pfeiffer Vacuum Technology AG und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2020, des zusammengefassten Lage- und Konzernlageberichts für die Pfeiffer Vacuum Technology AG und den ...
... Pfeiffer Vacuum Technology Konzern, des Vorschlags des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns, des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 1 HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2020
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TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
Die DSW betrachtet die Dividendenpolitik der Gesellschaft genau und erwartet, dass nach dem Investitionsplan der Gesellschaft die Aktionäre wieder entsprechend am Erfolg des Unternehmens beteiligt werden.
TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2020
Der Vorstand hat auch in der Pandemiezeiten die Gesellschaft gut durch das Geschäftsjahr geführt und ein solides Jahresergebnis erreicht.
TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2020
Es gab keine besonderen negativen Vorkommnisse, die einer Entlastung entgegenstehen.
TOP 5 Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2021
Gegen die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft als Abschlussprüfer bestehen keine Einwände - weder mit Blick auf die Rotationsregelungen noch auf die Abschlussprüferkosten.
TOP 6 Neuwahlen zum Aufsichtsrat
- 1. Frau Ayla Busch
In fachlicher Hinsicht ist Frau Ayla Busch für das Amt eines Aufsichtsrates qualifiziert. Frau Ayla Busch ist weder Mitglied in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten bzw. Kontrollgremien noch Mitglied in vergleichbaren in- oder ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen. Sie ist aber Co-CEO und Miteigentümerin der Busch SE und gesetzliche Vertreterin und mittelbare Gesellschafterin der Pangea GmbH, die wesentlichen Aktionärin der Pfeiffer Vacuum Technology AG. Darüber hinaus bestehen zwischen der Busch SE und der Pfeiffer Vacuum Technology AG ein Konzern Kooperationsvertrag.
Vor diesem Hintergrund dürfte dennoch die zeitliche Verfügbarkeit gewährleistet sein. - 2. Frau Minja Lohrer
In fachlicher Hinsicht ist Frau Minja Lohrer für das Amt eines Aufsichtsrates qualifiziert. Frau Minja Lohrer ist weder Mitglied in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten bzw. Kontrollgremien noch Mitglied in vergleichbaren in- oder ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen.Vor diesem Hintergrund dürfte die zeitliche Verfügbarkeit derzeit gewährleistet sein. - 3. Herrn Henrik Newerla
In fachlicher Hinsicht ist Herr Newerla für das Amt eines Aufsichtsrates qualifiziert.Herr Newerla ist Mitglied des Aufsichtsrats der Bürger-Energie Südbaden eG, Müllheim. Darüber hinaus ist Herr Newerla nicht Mitglied in weiteren gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder vergleichbaren in- oder ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen.Vor diesem Hintergrund dürfte die zeitliche Verfügbarkeit derzeit gewährleistet sein. - 4. Herrn Herrn Götz Timmerbeil
In fachlicher Hinsicht ist Herr Timmerbeil für das Amt eines Aufsichtsrates qualifiziert.Herr Timmerbeil ist nicht Mitglied in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten bzw. Kontrollgremien. Herr Timmerbeil ist jedoch Mitglied seit 2018 Beiratsvorsitzender bei der Richard Stein GmbH & Co. KG und damit in einem vergleichbaren in- oder ausländischen Kontrollgremium eines Wirtschaftsunternehmens tätig.Vor diesem Hintergrund dürfte die zeitliche Verfügbarkeit derzeit gewährleistet sein.
TOP 7 Beschlussfassung über die Billigung des vom Aufsichtsrat vorgelegten Vergütungssystems für die Mitglieder des Vorstands
Das Vergütungssystem des Vorstands setzt sich aus erfolgsunabhängigen und erfolgsabhängigen Vergütungskomponenten zusammen. Zu den erfolgsunabhängigen Vergütungskomponenten zählt die Grundvergütung (Festvergütung: 45,5 sowie Nebenleistungen und Versorgungszusagen von jeweils max. 4,5% der max. Gesamtvergütung).
Die erfolgsabhängige Vergütungskomponente beinhaltet sowohl die kurzfristig orientierte variable Vergütung (Jahrestantieme entspricht 21% der max. Gesamtvergütung) als auch die langfristig orientierte variable Vergütung in Form einer LTI mit einer mehrjährigen Bemessungsgrundlage (entspricht 24,5% max. Gesamtvergütung).
Gegen dieses System bestehen keine Bedenken.
TOP 8 Beschlussfassung über das System zur Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats und über die Neufestsetzung der Aufsichtsratsvergütung
Es wird vorgeschlagen, die Aufsichtsratsvergütung in Höhe von EUR 45.000, je Aufsichtsratsmitglied festzusetzen. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats soll das 2,33-fache und der stellvertretende Vorsitzende das 1,55-fache des vorgenannten Betrages erhalten. Das Vergütungssystem beinhaltet keine variablen Vergütungsbestandteile. Außerdem erhalten Mitglieder des Aufsichtsrats ferner Ersatz aller ihnen durch die Ausübung ihres Amtes entstehenden Auslagen sowie Ersatz der etwa auf ihre Vergütung und Auslagen zu entrichtender Umsatzsteuer.
TOP 9 Änderung von § 9 der Satzung
Eine gestaffelte Amtszeit der Aufsichtsratsmitglieder unterstützt die Kontinuität der Aufsichtsratsarbeit und vermeidet Know-how-Verluste, die bei einem gleichzeitigen Ausscheiden sämtlicher Anteilseignervertreter aus dem Aufsichtsrat eintreten können und ist daher zu begrüßen.
Unseren Abstimmungsempfehlungen liegen die DSW-Richtlinien zur Stimmrechtsausübung zugrunde. Weitere Informationen zu den DSW-Richtlinien erhalten Sie hier.
Die DSW behält sich Abweichungen beim Abstimmungsverhalten vor, sofern sich dies aufgrund neuer Erkenntnisse als notwendig erweisen sollte.
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