HV-Tagesordnung von Salzgitter
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Nachfolgend finden Sie die Tagesordnungspunkte (TOP) und die Abstimmungsempfehlungen der DSW zur Hauptversammlung von Salzgitter am 02.06.2022 in virtueller Form.
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JA
NEIN
Enthaltung
keine Empfehlung
ohne Beschluss
Einladung und weitere HV-Unterlagen
TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Salzgitter Aktiengesellschaft und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2021 mit dem zusammengefassten Lagebericht und dem Bericht des Aufsichtsrats

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TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

Es werden zwar leider lediglich ca. 7 % des Bilanzgewinns ausgeschüttet bzw. sollen ausgeschüttet werden, aber zum einen bewegt sich dies im Rahmen der Dividendenstrategie. Zudem benötigt die Salzgitter AG auch dringend Kapital zur Bewältigung der erforderlichen Transformation des Unternehmens in eine klimafreundlichere Produktion.
TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands

Alle wesentlichen Unternehmenskennzahlen konnten verbessert werden und das unter nicht gerade einfachen Marktbedingungen. Die Strategie des Vorstandes ist nachvollziehbar und wird konsequent verfolgt. Verfehlungen sind zudem nicht erkennbar.
TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats

Der Aufsichtsrat hat den Vorstand gut ausgewählt, überwacht und beraten. So legt es jedenfalls der Aufsichtsratsbericht dar. Anderweitige, abweichende Informationen sind nicht bekannt.
TOP 5 Bestellung des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2022

EY wird als Abschlussprüfer vorgeschlagen. Auch wenn es sich nicht um dieselben Prüfer handelt, die bei EY verantwortlich für die Prüfung der Wirecard AG waren, zeigt der Wambach-Bericht aber auf, dass EY systemische Defizite im Unternehmen aufweist, die auch bei guter Qualifikation der einzelnen Prüfer zu einer Fehleranfälligkeit führen. Wir können deshalb einer Bestellung der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft EY grundsätzlich nicht zustimmen.
TOP 6 Beschlussfassung über eine Ermächtigung zur Erhöhung des Grundkapitals mit der Möglichkeit des Bezugsrechtsausschlusses (Genehmigtes Kapital 2022) und über eine entsprechende Satzungsänderung

Es handelt sich zwar um einen Vorratsbeschluss. Dieser sieht aber eine bis zu 50 %-ige Erhöhung des Grundkapitals vor. Dabei können sogar Bezugsrechtsauschlüsse bis zu 20 % des Grundkapitals vorgenommen werden. Dies übersteigt die DSW-Kriterien in diesem Aspekt von 10 % deutlich.
TOP 7 Beschlussfassung über eine Ermächtigung zur Ausgabe von Optionsschuldverschreibungen, Wandelschuldverschreibungen, Genussrechten und/oder Gewinnschuldverschreibungen bzw. Kombinationen dieser Instrumente mit der Möglichkeit des ...

... Bezugsrechtsausschlusses, die Schaffung eines neuen bedingten Kapitals (Bedingtes Kapital 2022) und über eine entsprechende Satzungsänderung
Das bedingte Kapital liegt im Rahmen der DSW-Kriterien für derartige Vorratsbeschlüsse.
TOP 8 Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungsberichtes

Der Vergütungsbericht ist hinreichend transparent und nachvollziehbar.
TOP 9.1 Änderung der Satzung - Änderung von § 7

Letztlich wird die Amtszeit der Aufsichtsratsmitglieder von faktisch 5 Jahren auf 4 Jahre verkürzt. Das kann durchaus sinnvoll sein.
TOP 9.2 Änderung der Satzung - Änderung von § 10

Tatsächlich soll hier der Teilnahme an virtuellen Beratungen und Hauptversammlungen durch die Aufsichtsratsmitglieder gegenüber der Präsenzpflicht erweitert werden. Die DSW steht aber der rein virtuellen Hauptversammlung grundsätzlich kritisch gegenüber. Letztlich sollten Aufsichtsratsmitglieder doch hin und wieder auch in tatsächlichen Kontakt mit der von ihr überwachten AG stehen. Anderenfalls kann eine wirksame Kontrolle des Vorstandes durch den Aufsichtsrat erschwert werden. Dies könnte aber durch die hier vorliegende Regelung geschehen.
Unseren Abstimmungsempfehlungen liegen die DSW-Richtlinien zur Stimmrechtsausübung zugrunde. Weitere Informationen zu den DSW-Richtlinien erhalten Sie hier.
Die DSW behält sich Abweichungen beim Abstimmungsverhalten vor, sofern sich dies aufgrund neuer Erkenntnisse als notwendig erweisen sollte.
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