HV-Tagesordnung von Südzucker
Nachfolgend finden Sie die Tagesordnungspunkte (TOP) und die Abstimmungsempfehlungen der DSW zur Hauptversammlung von Südzucker. |
JA NEIN Enthaltung keine Empfehlung ohne Beschluss
Einladung und weitere HV-Unterlagen
TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts (einschließlich der Erläuterungen zu den Angaben nach § 289 Abs. 4 und Abs. 5 HGB) für das Geschäftsjahr 2011/12, des gebilligten Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts ...
... (einschließlich der Erläuterungen zu den Angaben nach § 315 Abs. 4 HGB) für das Geschäftsjahr 2011/12 und des Berichts des Aufsichtsrats
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TOP 2 Verwendung des Bilanzgewinns
Die Ausschüttungssumme liegt unter 40 %. Gleichwohl wird zugestimmt, dass es sich bei dem vorliegenden Ergebnis um ein außerordentlich gutes handelt, das in dieser Höhe in den nächsten Jahren kaum zu wiederholen sein wird.
TOP 3 Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2011/12
Der Vorstand hat offensichtlich gut gearbeitet.
TOP 4 Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011/12
Soweit ersichtlich hat der Aufsichtsrat ebenfalls gut gearbeitet und seinen Verpflichtungen entsprochen.
TOP 5 Wahl des Aufsichtsrats
Die Auswahl der Kandidaten ist nicht überzeugend. Es werden ganz überwiegend Mitglieder vorgeschlagen, die aus dem landwirtschaftlichen Bereich stammen. Frauen stehen überhaupt keine auf der Kandidatenliste. Insgesamt fehlt es damit an der vom Corporate Governance Kodex geforderten Vielfalt. Aufgrund der erfolgreichen Arbeit in der Vergangenheit wird dem Vorschlag trotzdem zugestimmt.
TOP 6 Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2012/13
Gegen die Bestellung von PwC bestehen keine Bedenken.
Unseren Abstimmungsempfehlungen liegen die DSW-Richtlinien zur Stimmrechtsausübung zugrunde. Weitere Informationen zu den DSW-Richtlinien erhalten Sie hier.
Die DSW behält sich Abweichungen beim Abstimmungsverhalten vor, sofern sich dies aufgrund neuer Erkenntnisse als notwendig erweisen sollte.
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