HV-Tagesordnung von Zeal
Nachfolgend finden Sie die Tagesordnungspunkte (TOP) und die Abstimmungsempfehlungen der DSW zur Hauptversammlung von Zeal. |
JA NEIN Enthaltung keine Empfehlung ohne Beschluss
Einladung und weitere HV-Unterlagen
TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts der Tipp24 SE zum 31. Dezember 2011, Vorlage des gebilligten Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts zum 31. Dezember 2011 sowie des Berichts des Aufsichtsrats und des ...
... Aufsichtsrats und des erläuternden Berichts des Vorstands zu den übernahmerechtlichen Angaben gemäß §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB
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TOP 2 Verwendung des Bilanzgewinns
Die DSW wird der vorgeschlagenen Bilanzgewinnverwendung zustimmen.
TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2011
Die Entlastung des Vorstands begegnet keinen Bedenken.
TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011
Auch dem Aufsichtsrat wird die DSW Entlastung erteilen.
TOP 5 Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2012
Aus dem vorgelegten Geschäftsbericht ist ersichtlich, dass die Honorare für die Abschlussprüfung 439.000,00 € im Geschäftsjahr 2011 betragen haben, die Honorare für Steuerberatungs- und sonstige Leistungen haben sich hingegen auf insgesamt 348.000,00 € belaufen. Im Jahr 2010 betrugen die Honorare für Steuerberatungs- und sonstige Leistungen sogar 1.021.000,00 €.
Nach Ansicht der DSW ist im Sinne der Aktionäre die Unabhängigkeit des Abschlussprüfers so weit wie möglich sicherzustellen. Diese Unabhängigkeit könnte hier allerdings durch die im Vergleich zu den Abschlusshonoraren in jüngster Zeit sehr hoch ausgefallenen übrigen Beratungshonorare, sowie die daraus abzuleitenden Beratungsleistungen in Frage gestellt sein.
Unseren Abstimmungsempfehlungen liegen die DSW-Richtlinien zur Stimmrechtsausübung zugrunde. Weitere Informationen zu den DSW-Richtlinien erhalten Sie hier.
Die DSW behält sich Abweichungen beim Abstimmungsverhalten vor, sofern sich dies aufgrund neuer Erkenntnisse als notwendig erweisen sollte.
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