HV-Tagesordnung von Zeal
Nachfolgend finden Sie die Tagesordnungspunkte (TOP) und die Abstimmungsempfehlungen der DSW zur Hauptversammlung von Zeal. |
JA NEIN Enthaltung keine Empfehlung ohne Beschluss
Einladung und weitere HV-Unterlagen
Einladung zur Hauptversammlung 2013
TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts der Tipp24 SE zum 31. Dezember 2012, Vorlage des gebilligten Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts zum 31. Dezember 2012 sowie des Berichts des Aufsichtsrats und des ...
... und des erläuternden Berichts des Vorstands zu den übernahmerechtlichen Angaben gemäß §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB
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TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns des Geschäftsjahrs 2012
Die DSW wird dem Vorschlag, den Bilanzgewinn vollständig in die Gewinnrücklagen einzustellen, zustimmen.
TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2012
Die DSW plant, den Vorstand zu entlasten.
TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012
Auch dem Aufsichtsrat plant die DSW, Entlastung zu erteilen.
TOP 5 Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2013
Die DSW wird für die Wahl von Ernst & Young zum Abschlussprüfer der Gesellschaft stimmen.
TOP 6 Wahlen zum Aufsichtsrat
Die DSW plant, die Wahl der von der Verwaltung für den Aufsichtsrat vorgeschlagenen Kandidaten zu unterstützen.
TOP 7 Beschlussfassung über eine Änderung von § 2 Absatz (1) der Satzung – Gegenstand des Unternehmens
Die Satzungsänderung zur Änderung des Unternehmenszwecks wird von der DSW unterstützt.
TOP 8 Beschlussfassung über die Verlegung des Sitzes der Gesellschaft und Neufassung der Satzung
Hinsichtlich der vorgeschlagenen Sitzverlegung und des vorgelegten Abfindungsangebots an die Aktionäre in der Hauptversammlung sind aus Sicht der DSW weitere Informationen nötig, die in der Hauptversammlung hinterfragt werden. Die DSW wird ihr Abstimmverhalten von den Aussagen der Verwaltung in der Hauptversammlung abhängig machen.
Die DSW weist im Übrigen darauf hin, dass wohl nur die Aktionäre, die in der Hauptversammlung zum Verlegungsbeschluss Widerspruch zu Protokoll geben, abfindungsberechtigt sind.
Unseren Abstimmungsempfehlungen liegen die DSW-Richtlinien zur Stimmrechtsausübung zugrunde. Weitere Informationen zu den DSW-Richtlinien erhalten Sie hier.
Die DSW behält sich Abweichungen beim Abstimmungsverhalten vor, sofern sich dies aufgrund neuer Erkenntnisse als notwendig erweisen sollte.
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