HV-Tagesordnung von Lanxess
Nachfolgend finden Sie die Tagesordnungspunkte (TOP) und die Abstimmungsempfehlungen der DSW zur Hauptversammlung von Lanxess. |
JA NEIN Enthaltung keine Empfehlung ohne Beschluss
Einladung und weitere HV-Unterlagen
TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2011 und des Lageberichts für die Gesellschaft (einschließlich der Erläuterungen zu den Angaben nach § 289 Absätze 4 und 5 HGB) sowie des Berichts des Aufsichtsrats für ...
... das Geschäftsjahr 2011, Vorlage des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2011 und des Konzernlageberichts (einschließlich der Erläuterungen zu den Angaben nach § 315 Absatz 4 HGB) für das Geschäftsjahr
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TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
Vorgeschlagen ist eine Erhöhung der Dividende von EUR 0,70 auf EUR 0,85 je Aktie. Bei einem Ergebnis je Aktie von EUR 6,08 entspricht dies zwar nur einer Ausschüttungsquote von rund 14 %. Die Gesellschaft befindet sich auf Expansionskurs und will ihre Investitionen zum Teil aus thesaurierten Gewinnen finanzieren. Dies wird auch seit Längerem bereits kompensiert. Aus unserer Sicht ein akzeptabler Beschlussvorschlag. Die DSW wird zustimmen.
TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands
Gegen die Vorstandsentlastung bestehen keine Bedenken. LANXESS hat 2011 ein Rekordergebnis gezeigt. Die DSW wird zustimmen.
TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats
Auch die AR-Mitglieder haben Entlastung für das abgelaufene Geschäftsjahr verdient. Die DSW wird dem Beschlussvorschlag folgen.
TOP 5 Wahlen zum Prüfer
Als Abschlussprüfer für Konzern- und Einzelabschluss sowie zum Prüfer für die prüferische Durchsicht des Halbjahresfinanzbereichts 2012 ist die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PriceWaterhouseCoopers, Frankfurt am Main, vorgeschlagen. Hiergegen bestehen keine Bedenken. Insbesondere überstiegen die Honorare für Nichtprüfungsleistungen nicht die Vergütung für die Abschlussprüfung an sich. Die DSW wird zustimmen.
Unseren Abstimmungsempfehlungen liegen die DSW-Richtlinien zur Stimmrechtsausübung zugrunde. Weitere Informationen zu den DSW-Richtlinien erhalten Sie hier.
Die DSW behält sich Abweichungen beim Abstimmungsverhalten vor, sofern sich dies aufgrund neuer Erkenntnisse als notwendig erweisen sollte.
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