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HV-Tagesordnung von Puma

Nachfolgend finden Sie die Tagesordnungspunkte (TOP) und die Abstimmungsempfehlungen der DSW zur Hauptversammlung von Puma.

ACHTUNG: Die HV hat bereits stattgefunden!

 

JA NEIN Enthaltung keine Empfehlung ohne Beschluss


Einladung und weitere HV-Unterlagen

Einladung

Geschäftsbericht 2017

Jahresabschluss 2017

Ergänzende Unterlagen zu TOP 7

Ergänzende Unterlagen zu TOP 9


TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der PUMA SE und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2017, des zusammengefassten Lageberichtes für die PUMA SE und den PUMA-Konzern (einschließlich des erläuternden Berichts des ...

ohne Beschluss

... Verwaltungsrats zu den übernahmerechtlichen Angaben) sowie des Berichts des Verwaltungsrats für das Geschäftsjahr 2017


TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

DSW-Empfehlung: JA

Die DSW wird der vorgeschlagenen Bilanzgewinnverwendung (Ausschüttung einer Dividende von EUR 12.50/Aktie sowie Vortrag des verbleibenden Betrags auf neue Rechnung) zustimmen.


TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Verwaltungsrats für das Geschäftsjahr 2017

DSW-Empfehlung: JA

Die DSW plant, die Mitglieder des Verwaltungsrats für ihre Arbeit im abgelaufenen Geschäftsjahr zu entlasten.


TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung der geschäftsführenden Direktoren für das Geschäftsjahr 2017

DSW-Empfehlung: JA

Auch den geschäftsführenden Direktoren wird die DSW für das abgelaufene Geschäftsjahr Entlastung erteilen.


TOP 5 Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2018

DSW-Empfehlung: JA

Die DSW wird für die Wahl von Deloitte zum (Konzern-) Abschlussprüfer der Gesellschaft stimmen.


TOP 6 Änderung der Satzung im Hinblick auf den Wechsel vom monistischen zum dualistischen Leitungssystem

DSW-Empfehlung: JA

Die Gesellschaft schlägt die Rückkehr zum dualistischen Leitungssystem, bestehend aus Vorstand und Aufsichtsrat, zurückzukehren. Dies folgt aus der Ankündigung der Mehrheitsaktionärin der Gesellschaft, der Kering S.A., di angekündigt hat, der Hauptversammlung der Kering S.A., die am 26. April 2018 stattfinden soll, vorzuschlagen, einen Teil der von ihr gehaltenen PUMA-Aktien, der rund 70% des Grundkapitals der PUMA SE entspricht, im Wege einer Sachdividende an die Aktionäre der Kering S.A. auszuschütten. Stimmt die Hauptversammlung der Kering S.A. diesem Vorschlag zu, wird sich der Streubesitz der PUMA-Aktie infolge der Transaktion auf rund 55% erhöhen. Die vorgeschlagene Änderung des Leitungssystems der PUMA SE steht im sachlichen Zusammenhang mit der erwarteten Erhöhung des Streubesitzes und soll daher nur umgesetzt werden, wenn die Ausschüttung der PUMA-Aktien durch die Kering S.A. tatsächlich erfolgt.

Die DSW plant, dem Wechsel des Leitungssystems zuzustimmen.


TOP 7 Neuwahlen zum Aufsichtsrat

DSW-Empfehlung: NEIN

Die DSW plant, gegen die Wahl der Kering-Vertreter in den Aufsichtsrat zu stimmen. Die künftige Aufsichtsratsbesetzung entspricht nicht den neuen Anteilsverhältnissen mit einem Streubesitz von 55%, sollte die HV von Kering der Ausschüttung der von ihr gehaltenen Puma-Aktien an ihre Aktionäre zustimmen. Die Wahl der übrigen Kandidaten wird die DSW unterstützen.


TOP 8 Beschlussfassung über die Ermächtigung der geschäftsführenden Direktoren (oder, soweit anwendbar, des Vorstands), von der Veröffentlichung der Individualbezüge der geschäftsführenden Direktoren (oder, soweit anwendbar, der Mitglieder des...

DSW-Empfehlung: NEIN

... Vorstands) abzusehen

Die DSW wird gegen das vorgeschlagene sog. Opting-out stimmen. Eine solche Befreiung ist nicht sachgerecht.  Nach deutschem Aktienrecht obliegt die Festlegung der Vorstandsvergütung letztendlich gerade nicht den Aktionären als Eigentümern der Gesellschaft, sondern dem Aufsichtsrat bzw. Verwaltungsrat. Den Anteilseignern bleibt damit nur die Nachkontrolle, ob die Höhe der Vergütung für jedes einzelne Vorstandsmitglied bzw. des betreffenden geschäftsführenden Direktors in einem sachgerechten Verhältnis zu seinem Aufgabengebiet, seiner persönlichen Zielerreichung und dem Unternehmenserfolg stand, also in der Diktion des Aktiengesetzes „angemessen“ war. Nicht zuletzt wird mit diesem Vorschlag auch die durch die EU-Kommission angestrebte, erhöhte Transparenz bei der Vorstandsvergütung ausgehebelt.


TOP 9 Ermächtigung zur Ausgabe von Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen, Genussrechten oder Gewinnschuldverschreibungen oder einer Kombination dieser Instrumente und zum Ausschluss des Bezugsrechts auf diese Options- und/oder ...

DSW-Empfehlung: JA

... Wandelschuldverschreibungen, Genussrechte oder Gewinnschuldverschreibungen oder eine Kombination dieser Instrumente; Schaffung eines bedingten Kapitals 2018 und Satzungsänderung

Die DSW wird der vorgeschlagenen Kapitalmaßnahme zustimmen.


TOP 10 Anpassung der Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien

DSW-Empfehlung: JA

Die aufgrund des Wechsels des Leitungssystems (TOP 6) vorzunehmenden redaktionellen Anpassungen der Ermächtigung zum Rückkauf eigener Aktien finden die Zustimmung der DSW.


Unseren Abstimmungsempfehlungen liegen die DSW-Richtlinien zur Stimmrechtsausübung zugrunde. Weitere Informationen zu den DSW-Richtlinien erhalten Sie hier.

Die DSW behält sich Abweichungen beim Abstimmungsverhalten vor, sofern sich dies aufgrund neuer Erkenntnisse als notwendig erweisen sollte.

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PUMA SE
HV-Termin: 11.05.2022
WKN: 696960
Art: Inhaberaktie
Geschäftsjahr: 31. Dez