HV-Tagesordnung von TAG Immobilien
Nachfolgend finden Sie die Tagesordnungspunkte (TOP) und die Abstimmungsempfehlungen der DSW zur Hauptversammlung von TAG Immobilien. |
JA NEIN Enthaltung keine Empfehlung ohne Beschluss
Einladung und weitere HV-Unterlagen
TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2010, der Lageberichte für die TAG Immobilien AG und den Konzern, des Berichts des Aufsichtsrats sowie des erläuternden Berichts ...
ohne Beschluss
Ohne Beschlussfassung
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TOP 2 Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2010
ohne Beschluss
TOP 3: Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2010
ohne Beschluss
TOP 4: Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2011
ohne Beschluss
TOP 5: Beschlussfassung über die Änderung von § 2 der Satzung (Unternehmensgegenstand)
ohne Beschluss
TOP 6: Beschlussfassung über die Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals 2011/II, über die Möglichkeit zum Ausschluss des Bezugsrechts sowie über die entsprechende Satzungsänderung
ohne Beschluss
TOP 7: Beschlussfassung über die Anpassung des Bedingten Kapitals 2009/I sowie über die entsprechende Satzungsänderung
ohne Beschluss
TOP 8: Beschlussfassung über die Ermächtigung zur Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen und/oder Optionsschuldverschreibungen, über die Schaffung eines neuen Bedingten Kapitals 2011/I, über den Ausschluss des Bezugsrechts ...
ohne Beschluss
TOP 9: Beschlussfassung über eine Änderung der Satzung (§ 15) zur Neuregelung der Vergütung des Aufsichtsrats
ohne Beschluss
TOP 10: Beschlussfassung über Änderungen der Satzung zur Zusammensetzung des Aufsichtsrats (§ 7), zur Teilnahme an der Hauptversammlung (§ 17), zur Beschlussfassung in der Hauptversammlung (§ 20) und zum Jahresabschluss (§ 21)
ohne Beschluss
Unseren Abstimmungsempfehlungen liegen die DSW-Richtlinien zur Stimmrechtsausübung zugrunde. Weitere Informationen zu den DSW-Richtlinien erhalten Sie hier.
Die DSW behält sich Abweichungen beim Abstimmungsverhalten vor, sofern sich dies aufgrund neuer Erkenntnisse als notwendig erweisen sollte.
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