HV-Tagesordnung von Deutz
Nachfolgend finden Sie die Tagesordnungspunkte (TOP) und die Abstimmungsempfehlungen der DSW zur Hauptversammlung von Deutz. |
JA NEIN Enthaltung keine Empfehlung ohne Beschluss
Einladung und weitere HV-Unterlagen
Ergänzende Unterlagen zu TOP 9-10
TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der DEUTZ AG, des gebilligten Konzernabschlusses und des für die DEUTZ AG und den Konzern zusammengefassten Lageberichts, jeweils für das Geschäftsjahr 2017, der erläuternden Berichte des Vorstands zu ...
... den Angaben nach §§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 1 HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2017
TOP 2 Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2017
Die Steigerung von 0,07 auf 0,15 EURO je Aktie ist grundsätzlich positiv zu bewerten. Aufgrund der Sondererlöse durch Grundstückverkauf wäre allerdings deutlich mehr möglich. Die Entscheidung einen beachtlichen Anteil aus dem Einmaleffekt nicht auszuschütten, liegt aber im Ermessen von Vorstand und Aufsichtsrat.
TOP 3 Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2017
Keine Bedenken aufgrund der positiven Entwicklung der Gesellschaft in wesentlichen Punkten.
TOP 4 Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017
Keine Bedenken aufgrund der positiven Entwicklung der Gesellschaft in wesentlichen Punkten.
TOP 5 Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2018
Die DSW wird für die Wahl des von der Verwaltung vorgeschlagenen Abschlussprüfers stimmen.
TOP 6 Wahlen zum Aufsichtsrat
Die DSW wird die (Wieder-) Wahl der von der Verwaltung für den Aufsichtsrat vorgeschlagenen Kandidaten mittragen.
TOP 7 Beschlussfassung über die Zustimmung zum Abschluss des Gewinnabführungsvertrages mit der Torqeedo GmbH, 82205 Gilching vom 12./14.12.2017
Der Unternehmensvertrag mit einer 100%igen Tochtergesellschaft ist für die Aktionäre der Gesellschaft nicht negtiv zu beurteilen. Die DSW wird zustimmen.
TOP 8 Beschlussfassung über eine Satzungsänderung (Ziffer 15 der Satzung)
Erforderlich ist hier eine ergänzende Erläuterung und Begründung.
a/ Die Gesamtvergütung setzt sich weiterhin aus Festvergütung und Sitzungsgeld zusammen. Trotz Reduzierung des Sitzungsgelds von 2500,- auf 1500,- EURO ergibt sich weiterhin einer relevanter Anteil variabler Vergütung.
b/ Bezogen auf den SDAX liegt die Gesamtvergütung des Aufsichtsrates bereits jetzt auf einem angemessenen Niveau. Daher werden Aussagen erwartet, welche Vergleichsunternehmen als Benchmark zugrunde gelegt werden.
Die DSW wird ihr Abstimmverhalten von den Aussagen der Verwaltung in der HV abhängig machen.
TOP 9 Schaffung eines Genehmigten Kapitals I nebst Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts und damit zusammenhängende Satzungsänderung (Ziffer 4 der Satzung)
Bei den TOPs 9-12 handelt es sich um Vorratsbeschlüsse zu Kapitalmassnahmen, die in dieser Form erstmals gefasst werden. Durch die Begrenzung der Ausgaben neuer Aktien unter Bezugsrechtsausschluss auf 10% bzw. 20% des Grundkapitals wird einer "Verwässerung" des Anteilsbesitzes der Aktionäre entgegengewirkt. Bezogen auf die zur Abstimmung stehenden Varianten gilt das Prinzip der gegenseitigen Anrechnung.
TOP 10 Schaffung eines Genehmigten Kapitals II nebst Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts und damit zusammenhängende Satzungsänderung (Ziffer 4 der Satzung)
Bei den TOPs 9-12 handelt es sich um Vorratsbeschlüsse zu Kapitalmassnahmen, die in dieser Form erstmals gefasst werden. Durch die Begrenzung der Ausgaben neuer Aktien unter Bezugsrechtsausschluss auf 10% bzw. 20% des Grundkapitals wird einer "Verwässerung" des Anteilsbesitzes der Aktionäre entgegengewirkt. Bezogen auf die zur Abstimmung stehenden Varianten gilt das Prinzip der gegenseitigen Anrechnung.
TOP 11 Ermächtigung zur Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen, Optionsschuldverschreibungen, Genussrechten und/oder Gewinnschuldverschreibungen mit oder auch ohne Wandelungs- oder Optionsrechten auf Aktien (bzw. Kombinationen dieser Instrumente) und ...
... zum Ausschluss des Bezugsrechts nebst gleichzeitiger Schaffung eines bedingten Kapitals und damit zusammenhängender Satzungsänderung (Ziffer 4 der Satzung)
Bei den TOPs 9-12 handelt es sich um Vorratsbeschlüsse zu Kapitalmassnahmen, die in dieser Form erstmals gefasst werden. Durch die Begrenzung der Ausgaben neuer Aktien unter Bezugsrechtsausschluss auf 10% bzw. 20% des Grundkapitals wird einer "Verwässerung" des Anteilsbesitzes der Aktionäre entgegengewirkt. Bezogen auf die zur Abstimmung stehenden Varianten gilt das Prinzip der gegenseitigen Anrechnung.
TOP 12 Ermächtigung zur Ausgabe von Genussrechten ohne Wandelungs- oder Optionsrechte und zum Ausschluss des Bezugsrechts
Bei den TOPs 9-12 handelt es sich um Vorratsbeschlüsse zu Kapitalmassnahmen, die in dieser Form erstmals gefasst werden. Durch die Begrenzung der Ausgaben neuer Aktien unter Bezugsrechtsausschluss auf 10% bzw. 20% des Grundkapitals wird einer "Verwässerung" des Anteilsbesitzes der Aktionäre entgegengewirkt. Bezogen auf die zur Abstimmung stehenden Varianten gilt das Prinzip der gegenseitigen Anrechnung.
Unseren Abstimmungsempfehlungen liegen die DSW-Richtlinien zur Stimmrechtsausübung zugrunde. Weitere Informationen zu den DSW-Richtlinien erhalten Sie hier.
Die DSW behält sich Abweichungen beim Abstimmungsverhalten vor, sofern sich dies aufgrund neuer Erkenntnisse als notwendig erweisen sollte.
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