HV-Tagesordnung von Deutz
Nachfolgend finden Sie die Tagesordnungspunkte (TOP) und die Abstimmungsempfehlungen der DSW zur Hauptversammlung von Deutz am 28.04.2022 in virtueller Form.
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JA NEIN Enthaltung keine Empfehlung ohne Beschluss
Einladung und weitere HV-Unterlagen
TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der DEUTZ AG, des gebilligten Konzernabschlusses und des für die DEUTZ AG und den Konzern Zusammengefassten Lageberichts, jeweils für das Geschäftsjahr 2019, der erläuternden Berichte des Vorstands zu ...
... den Angaben nach §§ 289a, 315a HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2019
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TOP 2 Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2019
Die ursprüngliche Absicht war die Ausschüttung von erneut 0,15 EURO je Aktie. Angesichts der aktuellen Krise ist es grundsätzlich angebracht, die Auszahlung einer Dividende zu hinterfragen. Allerdings bedarf der komplette Verzicht der ergänzenden Begründung, zumal damit die zuletzt definierte Ausschüttungspolitik aufgegeben wird.
TOP 3 Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2019
Keine Bedenken mit Blick auf das abgelaufene Geschäftsjahr
TOP 4 Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019
Keine Bedenken mit Blick auf das abgelaufene Geschäftsjahr
TOP 5 Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2020
TOP 6 Beschlussfassung über die Billigung des Systems der Vergütung der Mitglieder des Vorstands der DEUTZ AG
Zur Abstimmung steht die Billigung des bisherigen Systems. Die Zustimmung ist möglich unter der Maßgabe, dass zur HV 2021 ein neues, an ARUG II ausgerichtetes modifiziertes System zur Beschlussfassung vorgelegt wird.
TOP 7 Beschlussfassung über die Zustimmung zum Abschluss eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages mit der DEUTZ China Verwaltungs GmbH, Köln, vom 16.12.2019
TOP 8 Beschlussfassung über die Zustimmung zum Abschluss eines Gewinnabführungsvertrages mit der Futavis GmbH, Alsdorf, vom 16.12.2019
TOP 9 Zukünftige Neufassung von § 17 Abs. 2 der Satzung (Teilnahme an der Hauptversammlung und Ausübung des Stimmrechts)
Es handelt sich im wesentlichen um die Umsetzung von ARUG II, mit Blick auf Hauptversammlungen ab dem 3. September 2020
Unseren Abstimmungsempfehlungen liegen die DSW-Richtlinien zur Stimmrechtsausübung zugrunde. Weitere Informationen zu den DSW-Richtlinien erhalten Sie hier.
Die DSW behält sich Abweichungen beim Abstimmungsverhalten vor, sofern sich dies aufgrund neuer Erkenntnisse als notwendig erweisen sollte.
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