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HV-Tagesordnung von Deutz

Nachfolgend finden Sie die Tagesordnungspunkte (TOP) und die Abstimmungsempfehlungen der DSW zur Hauptversammlung von Deutz

am 28.04.2022 in virtueller Form.

Hier klicken: Jetzt DSW bevollmächtigen!

 

JA NEIN Enthaltung keine Empfehlung ohne Beschluss


Einladung und weitere HV-Unterlagen

DSW-Fragen zur HV

 

Einladung

Geschäftsbericht 2020

Jahresabschluss 2020

Link zu weiteren HV Unterlagen


TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der DEUTZ AG, des gebilligten Konzernabschlusses und des für die DEUTZ AG und den Konzern Zusammengefassten Lageberichts, jeweils für das Geschäftsjahr 2020, der erläuternden Berichte des Vorstands zu ...

ohne Beschluss

... den Angaben nach §§ 289a, 315a HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2020

 

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TOP 2 Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2020

DSW-Empfehlung: JA

 Keine Bedenken mit Blick auf das abgelaufene Geschäftsjahr. Die Herausforderungen eines schwierigen Jahres konnten bewältigt werden. Angesichts der Umsetzung von Restrukturierungsmaßnahmen, der strategischen Neuausrichtung und der Erholung im 2. Halbjahr kann von positiver Perspektive ausgegangen werden.


TOP 3 Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2020

DSW-Empfehlung: JA

Keine Bedenken mit Blick auf das abgelaufene Geschäftsjahr. Angesichts der Herausforderungen eines schwierigen Jahres ist der AR erfolgreich seinen Pfllichten nachgekommen.


TOP 4 Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2021

DSW-Empfehlung: JA

TOP 5 Beschlussfassung über die Billigung des Systems der Vergütung der Mitglieder des Vorstands der DEUTZ AG

DSW-Empfehlung: JA

Wie angekündigt wird zur HV 2021 ein neues, an ARUG II ausgerichtetes System zur Beschlussfassung vorgelegt. Unter der Voraussetzung, dass ergänzende Beispielrechnungen vorgelegt werden (bisheriges vs. neues System) kann zugestimmt werden. Dabei geht um die Frage wie sich das neue System "unter dem Strich" auswirkt, unter der Prämisse dass das Gesamtpaket in etwa stabil bleiben sollte.


TOP 6 Beschlussfassung über die Bestätigung der Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats der DEUTZ AG

DSW-Empfehlung: JA

TOP 7 Wahlen zum Aufsichtsrat

DSW-Empfehlung: JA

Dr.-Ing. Rudolf Maier wurde gemäß § 104 AktG bis zum Ende der ordentlichen Hauptversammlung des Jahres 2021 gerichtlich zum Mitglied des Aufsichtsrats bestellt, so daß jetzt die Bestätigung auf der Tagesordnung steht. Allerdings werden wir um ergänzende Information zum Hintergrund und zum Nominierungsprozess nachfragen.


Unseren Abstimmungsempfehlungen liegen die DSW-Richtlinien zur Stimmrechtsausübung zugrunde. Weitere Informationen zu den DSW-Richtlinien erhalten Sie hier.

Die DSW behält sich Abweichungen beim Abstimmungsverhalten vor, sofern sich dies aufgrund neuer Erkenntnisse als notwendig erweisen sollte.

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Deutz AG
HV-Termin: 28.04.2022
WKN: 630500
Art: Inhaberaktie
Geschäftsjahr: 31. Dez