HV-Tagesordnung von Grenke
Nachfolgend finden Sie die Tagesordnungspunkte (TOP) und die Abstimmungsempfehlungen der DSW zur Hauptversammlung von Grenke. |
JA NEIN Enthaltung keine Empfehlung ohne Beschluss
Einladung und weitere HV-Unterlagen
TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der GRENKELEASING AG und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2013, des zusammengefassten Lageberichts für die GRENKELEASING AG und den Konzern, des Berichts des Aufsichtsrates ...
... sowie des erläuternden Berichts des Vorstandes zu den Angaben nach § 289 Absatz 4 und 5, § 315 Absatz 4 des Handelsgesetzbuchs jeweils für das Geschäftsjahr 2013
<p> </p>
TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns der GRENKELEASING AG
Die DSW wird der Ausschüttung einer Dividende von EUR 1,00/Aktie zustimmen.
TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2013
Die DSW plant, der Entlastung des Vorstands zuzustimmen.
TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2013
Auch dem Aufsichtsrat plant die DSW, Entlastung zu erteilen.
TOP 5 Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2014
Die DSW wird für die Wahl von Ernst & Young zum Abschlussprüfer der Gesellschaft stimmen.
TOP 6 Beschlussfassung über die Aufhebung des bestehenden Genehmigten Kapitals, die Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals 2014 gegen Bar- und/oder Sacheinlagen mit der Ermächtigung zum Ausschluss des gesetzlichen Bezugsrechts ...
... und die entsprechende Satzungsänderung
Die DSW lehnt den vorgeschlagenen Vorratsbeschluss für ein genehmigtes Kapital von bis zu 50% des aktuellen Grundkapitals ab. Der maximale Bezugsrechtsausschluss beträgt unter Umständen 50% des derzeitigen Grundkapitals, was aus Sicht der DSW eine zu weitgehende mögliche Verwässerung der Altaktionäre darstellt.
TOP 7 Beschlussfassung über die Änderung von § 3 Abs. 1 der Satzung aufgrund einer Gesetzesänderung
Die vorgeschlagene Satzungsänderung ist unproblematisch und wird von der DSW mitgetragen.
Unseren Abstimmungsempfehlungen liegen die DSW-Richtlinien zur Stimmrechtsausübung zugrunde. Weitere Informationen zu den DSW-Richtlinien erhalten Sie hier.
Die DSW behält sich Abweichungen beim Abstimmungsverhalten vor, sofern sich dies aufgrund neuer Erkenntnisse als notwendig erweisen sollte.
<p> </p>