HV-Tagesordnung von Grenke
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Nachfolgend finden Sie die Tagesordnungspunkte (TOP) und die Abstimmungsempfehlungen der DSW zur Hauptversammlung von Grenke. |
JA
NEIN
Enthaltung
keine Empfehlung
ohne Beschluss
Einladung und weitere HV-Unterlagen
TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der GRENKE AG und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2016, des zusammengefassten Lageberichts für die GRENKE AG und den Konzern, des Berichts des Aufsichtsrates sowie des erläuternden ...

... Berichts des Vorstandes zu den Angaben nach § 289 Absatz 4 und 5, § 315 Absatz 4 des Handelsgesetzbuchs jeweils für das Geschäftsjahr 2016
TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns der GRENKE AG

Die DSW wird für die vorgeschlagene Bilanzgewinnverwendung stimmen.
TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2016

Die Entlastung des Vorstands begegnet keinen Bedenken.
TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2016

Auch den Aufsichtsrat wird die DSW entlasten.
TOP 5 Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2017

Die DSW unterstützt den Wahlvorschlag der Verwaltung.
TOP 6 Beschlussfassung über die Erhöhung des Grundkapitals aus Gesellschaftsmitteln, die Neueinteilung des Grundkapitals (Aktiensplit) und die damit verbundenen Änderungen von § 4 der Satzung

Die vorgeschlagene Kapitalmaßnahme wird von der DSW mitgetragen.
TOP 7 Anpassung der variablen Aufsichtsratsvergütung auf Grund der Neueinteilung des Grundkapitals und die entsprechende Satzungsänderung

Die DSW wird die Anpassung der Aufsichtsratsvergütung, die aufgrund der Neueinteilung des Grundkapitals notwendig wird, mittragen.
TOP 8 Beschlussfassung über die Zustimmung zum Abschluss eines Unternehmensvertrages mit der Europa Leasing GmbH

Der vorgeschlagene Unternehmensvertrag ist aus Sicht der freien Aktionäre unproblematisch und findet Zustimmung.
Unseren Abstimmungsempfehlungen liegen die DSW-Richtlinien zur Stimmrechtsausübung zugrunde. Weitere Informationen zu den DSW-Richtlinien erhalten Sie hier.
Die DSW behält sich Abweichungen beim Abstimmungsverhalten vor, sofern sich dies aufgrund neuer Erkenntnisse als notwendig erweisen sollte.
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