HV-Tagesordnung von Grenke
![]() |
Nachfolgend finden Sie die Tagesordnungspunkte (TOP) und die Abstimmungsempfehlungen der DSW zur Hauptversammlung von Grenke am 25.05.2022 in virtueller Form.
|
JA
NEIN
Enthaltung
keine Empfehlung
ohne Beschluss
Einladung und weitere HV-Unterlagen
TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der GRENKE AG und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2019, des zusammengefassten Lageberichts für die GRENKE AG und den Konzern, des Berichts des Aufsichtsrats sowie des erläuternden ...
... Berichts des Vorstands zu den Angaben nach § 289a Abs. 1, § 315a Abs. 1 des Handelsgesetzbuchs jeweils für das Geschäftsjahr 2019
<p> </p>
TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns der GRENKE AG

Die DSW wird den Vorschlag der Verwaltung, der die Ausschüttung einer Dividende von EUR 0.80/Aktie sowie den Gewinnvortrag des verbleibenden Betrags vorsieht, unterstützen.
TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2019

Die DSW wird den Vorstand für seine Arbeit im abgelaufenen Geschäftsjahr entlasten.
TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019

Auch dem Aufsichtsrat werden wir die Entlastung erteilen.
TOP 5 Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2020

Die DSW wird für die Bestellung von KPMG zum Abschlussprüfer der Gesellschaft stimmen.
TOP 6 Ergänzungswahl zum Aufsichtsrat

Die DSW trägt den Wahlvorschlag der Verwaltung, Herrn Rönnberg in den Aufsichtsrat der Gesellschaft zu wählen, mit.
TOP 7 Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG und zur deren Verwendung sowie zum Ausschluss des Bezugs- und Andienungsrechts und zur Einziehung erworbener eigener Aktien

Die DSW wird der Rückkaufermächtigung, wie vorgeschlagen, zustimmen.
TOP 8 Beschluss über die Änderung von § 13 (Teilnahmerecht und Stimmrecht) der Satzung zur Ermöglichung einer Briefwahl

Die Satzungsänderungen zur Anpassung an das ARUG II werden von der DSW unterstützt.
Unseren Abstimmungsempfehlungen liegen die DSW-Richtlinien zur Stimmrechtsausübung zugrunde. Weitere Informationen zu den DSW-Richtlinien erhalten Sie hier.
Die DSW behält sich Abweichungen beim Abstimmungsverhalten vor, sofern sich dies aufgrund neuer Erkenntnisse als notwendig erweisen sollte.
<p> </p>