HV-Tagesordnung von Hochtief
Nachfolgend finden Sie die Tagesordnungspunkte (TOP) und die Abstimmungsempfehlungen der DSW zur Hauptversammlung von Hochtief am 27.04.2022 in virtueller Form.
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JA NEIN Enthaltung keine Empfehlung ohne Beschluss
Einladung und weitere HV-Unterlagen
TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der HOCHTIEF Aktiengesellschaft und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2019, des zusammengefassten Lageberichts für die HOCHTIEF Aktiengesellschaft und den Konzern, des Berichts des ...
... Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019 sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 1 HGB
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TOP 2 Verwendung des Bilanzgewinns
Dem Gewinnverwendungsbeschluss wird zu gestimmt. Vor dem Hintergrund eine Ergebnisses von - 2,92 € pro Aktie und einem im März 2020 angekündigtem Aktienrückkaufprogramm ist allerdings zu hinterfragen, wie sich eine Auschüttung von 5,80 € mit der Dividendenpolitik vereinbaren lässt.
TOP 3 Entlastung der Mitglieder des Vorstands
Gegen die Entlastung des Vorstands bestehen keine Bedenken.
TOP 4 Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats
Das Aufsichtsratsmitglied Carsten Burckhardt hat lediglich an 2 von 5 Sitzungen des Prüfungsausschusses und 3 von 4 Aufsichtsratssitzungen teilgenommen. Im Bericht des Aufsichtsrats wird dies nicht erklärt. Da die einberufene virtuelle Hauptversammlung keinen flexibleren Umgang mit diesem Thema ermöglicht, wird die DSW gegen die Entlastung des gesamten Gremiums stimmen.
TOP 5 Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers
Gegen die Wahl der KPMG AG zum Abschlussprüfer bestehen keine Bedenken.
TOP 6 Neufassung des § 21 Abs. 3 der Satzung
Die DSW wird der vorgeschlagenen Satzungsänderung zustimmen.
TOP 7 Ermächtigung der Gesellschaft zum Erwerb eigener Aktien auch unter Ausschluss eines Andienungsrechts und zu deren Verwendung auch unter Ausschluss des gesetzlichen Bezugsrechts der Aktionäre sowie Ermächtigung zur Einziehung erworbener eigener ...
... Aktien und Kapitalherabsetzung und Aufhebung der bestehenden Ermächtigung
Die DSW wird den Beschlussvorschlägen nicht zustimmen: Die aktuelle Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien ist bis zum 10. Mai 2021 befristet. Weshalb bereits jetzt eine neue Ermächtigung erteilt werden soll, bleibt weitgehend unklar. Auch wegen der Corona Krise erscheint es im übrigen aktuell auch sinnvoller, auf Aktienrückkaufprogramme zu verzichten.
TOP 8 Ermächtigung der Gesellschaft zum Einsatz von Eigenkapitalderivaten im Rahmen des Erwerbs eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG sowie zum Ausschluss des Andienungs- und Bezugsrechts und Aufhebung der bestehenden Ermächtigung
Die DSW wird den Beschlussvorschlägen nicht zustimmen: Die aktuelle Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien ist bis zum 10. Mai 2021 befristet. Weshalb bereits jetzt eine neue Ermächtigung erteilt werden soll, bleibt weitgehend unklar. Auch wegen der Corona Krise erscheint es im übrigen aktuell auch sinnvoller, auf Aktienrückkaufprogramme zu verzichten.
Unseren Abstimmungsempfehlungen liegen die DSW-Richtlinien zur Stimmrechtsausübung zugrunde. Weitere Informationen zu den DSW-Richtlinien erhalten Sie hier.
Die DSW behält sich Abweichungen beim Abstimmungsverhalten vor, sofern sich dies aufgrund neuer Erkenntnisse als notwendig erweisen sollte.
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