HV-Tagesordnung von Hornbach
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Nachfolgend finden Sie die Tagesordnungspunkte (TOP) und die Abstimmungsempfehlungen der DSW zur Hauptversammlung von Hornbach. |
JA
NEIN
Enthaltung
keine Empfehlung
ohne Beschluss
Einladung und weitere HV-Unterlagen
Nur die Vorzugsaktien der Gesellschaft sind börsennotiert. Die Stammaktien befinden sich mehrheitlich im Besitz der Familie Hornbach. Kingfisher plc. hält eine qualifizierte Minderheitsbeteiligung.
TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten Konzernabschlusses und des Lageberichts für die HORNBACH HOLDING Aktiengesellschaft und den Konzern für das Geschäftsjahr 2011/2012, des Berichts des Aufsichtsrats ...
ohne Beschluss... sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB
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TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2011/2012
DSW-Empfehlung: JADie DSW wird der vorgeschlagenen Ausschüttung einer Dividende von EUR 0.64 je Stamm- und EUR 0.67 je Vorzugsaktie zustimmen.
TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2011/2012
DSW-Empfehlung: JADie Entlastung des Vorstands begegnet keinen Bedenken.
TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011/2012
DSW-Empfehlung: JAAuch die Entlastung des Aufsichtsrates wird von der DSW unterstützt.
TOP 5 Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2012/2013
DSW-Empfehlung: JADie DSW wird der Wahl von KPMG als Abschlussprüfer der Gesellschaft zustimmen.
TOP 6 Wahl des Prüfers für die prüferische Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts für das Geschäftsjahr 2012/2013
DSW-Empfehlung: JAAuch wird die DSW die Wahl der KPMG als Prüfer für die prüferische Durchsicht von Zwischenberichten der Gesellschaft mittragen.
TOP 7 Neuwahl von Aufsichtsratsmitgliedern
DSW-Empfehlung: JADie Wahl der Herren Kevin O'Byrne und Joerg Walter Sost begegnet keinen Bedenken.
TOP 8 Beschlussfassung über die Veränderung der Aufsichtsratsvergütung und eine entsprechende Satzungsänderung
DSW-Empfehlung: JADie DSW befürwortet die Umstellung der Aufsichtsratsvergütung auf eine reine Festvergütung und wird dem satzungsändernden Beschluss zustimmen.
Unseren Abstimmungsempfehlungen liegen die DSW-Richtlinien zur Stimmrechtsausübung zugrunde. Weitere Informationen zu den DSW-Richtlinien erhalten Sie hier.
Die DSW behält sich Abweichungen beim Abstimmungsverhalten vor, sofern sich dies aufgrund neuer Erkenntnisse als notwendig erweisen sollte.
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