HV-Tagesordnung von Hornbach
Nachfolgend finden Sie die Tagesordnungspunkte (TOP) und die Abstimmungsempfehlungen der DSW zur Hauptversammlung von Hornbach. |
JA NEIN Enthaltung keine Empfehlung ohne Beschluss
Einladung und weitere HV-Unterlagen
Nur die Vorzugsaktien der Gesellschaft sind börsennotiert. Die Stammaktien befinden sich mehrheitlich im Besitz der Familie Hornbach. Kingfisher plc. hält eine qualifizierte Minderheitsbeteiligung.
TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten Konzernabschlusses und des Lageberichts für die HORNBACH HOLDING Aktiengesellschaft und den Konzern für das Geschäftsjahr 2011/2012, des Berichts des Aufsichtsrats ...
... sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB
<p> </p>
TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2011/2012
Die DSW wird der vorgeschlagenen Ausschüttung einer Dividende von EUR 0.64 je Stamm- und EUR 0.67 je Vorzugsaktie zustimmen.
TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2011/2012
Die Entlastung des Vorstands begegnet keinen Bedenken.
TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011/2012
Auch die Entlastung des Aufsichtsrates wird von der DSW unterstützt.
TOP 5 Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2012/2013
Die DSW wird der Wahl von KPMG als Abschlussprüfer der Gesellschaft zustimmen.
TOP 6 Wahl des Prüfers für die prüferische Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts für das Geschäftsjahr 2012/2013
Auch wird die DSW die Wahl der KPMG als Prüfer für die prüferische Durchsicht von Zwischenberichten der Gesellschaft mittragen.
TOP 7 Neuwahl von Aufsichtsratsmitgliedern
Die Wahl der Herren Kevin O'Byrne und Joerg Walter Sost begegnet keinen Bedenken.
TOP 8 Beschlussfassung über die Veränderung der Aufsichtsratsvergütung und eine entsprechende Satzungsänderung
Die DSW befürwortet die Umstellung der Aufsichtsratsvergütung auf eine reine Festvergütung und wird dem satzungsändernden Beschluss zustimmen.
Unseren Abstimmungsempfehlungen liegen die DSW-Richtlinien zur Stimmrechtsausübung zugrunde. Weitere Informationen zu den DSW-Richtlinien erhalten Sie hier.
Die DSW behält sich Abweichungen beim Abstimmungsverhalten vor, sofern sich dies aufgrund neuer Erkenntnisse als notwendig erweisen sollte.
<p> </p>