HV-Tagesordnung von Jenoptik
Nachfolgend finden Sie die Tagesordnungspunkte (TOP) und die Abstimmungsempfehlungen der DSW zur Hauptversammlung von Jenoptik. |
JA NEIN Enthaltung keine Empfehlung ohne Beschluss
Einladung und weitere HV-Unterlagen
TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des vom Aufsichtsrat gebilligten Konzernabschlusses, des zusammengefassten Lageberichts für die JENOPTIK AG und den Konzern, des Berichts des Aufsichtsrats, des Vorschlags des Vorstands zur Verwendung...
... des Bilanzgewinns und des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach § 289 Absatz 4 und Absatz 5 HGB sowie § 315 Absatz 4 HGB für das Geschäftsjahr 2014
TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2014
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2014 i.H.v. 29.404.324,15 € wie folgt zu verwenden:
Ausschüttung einer Dividende von 0,20 € je dividendenberechtigter Stückaktie
Gewinnvortrag auf neue Rechnung: 17.956.701,15 €
Dem Beschlussvorschlag wird zugestimmt, jedoch ausdrücklich angeregt, den hälftigen Bilanzgewinn für die Ausschüttung einer Dividende zu verwenden, da zum einen die Kassen der Gesellschaft gefüllt sind und zum anderen der Aktionär nicht nur von der Dividende profitiert, sondern auch von einer entsprechenden Kursentwicklung. Die Kursentwicklung war in dem abgelaufenem Geschäftsjahr eher mager, so dass dem berechtigtem Interesse der Aktionäre dadurch Rechnung getragen werden sollte, dass der hälftige Bilanzgewinn ausgeschüttet wird.
TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2014
Die Entlastung des Vorstands begegnet keinen Bedenken.
TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014
Auch den Aufsichtsrat wird die DSW für seine Arbeit im abgelaufenen Geschäftsjahr entlasten.
TOP 5 Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2015
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die KMPG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Berlin zum Abschlussprüfer und zum Konzernabschlussprüfer zu wählen.
Zustimmung wird erteilt. Es wird jedoch angeregt, dass der Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer nur reine Prüfungsleistungen erbringt und eine Trennung erfolgt zwischen der Prüfungsleistung und der rechtlichen Beratung. Letztere sollte nicht durch die Gesellschaft des Abschlussprüfers erfolgen.
TOP 6 Beschlussfassung über die Aufhebung des bestehenden und die Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals und Satzungsänderung
Die Gesellschaft schlägt vor, die Satzung dahingehend zu ändern, dass der Vorstand ermächtigt ist, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis einschließlich zum 02.06.2020, das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu 44.000.000,00 € durch einmalige oder mehrmalige Ausgabe neu auf den Inhaber lautende Stückaktien gegen Bareinlagen zu erhöhen.
Hier stimmen wir mit Stimmenthaltung, da der Betrag des genehmigten Kapitals hoch erscheint. Insbesondere ist dadurch eine Verwässerung der Rechte der bestehenden Aktionäre gegeben. Der Bezugsrechtsausschluss bei Kapitalerhöhungen gegen Bareinlagen soll eine rasche und kostengünstige Stärkung der Eigenmittel der Gesellschaft gewährleisten, so begründet dieses der Vorstand.
Aus Sicht der DSW hat die Gesellschaft ausreichend Eigenmittel, so dass nicht einzusehen ist, warum ein Beschluss über die Erhöhung des Grundkapitals um 44.000.000,00 € gefasst werden soll, und ein Ausschluss des Bezugsrechts für bis zu 20% des Grundkapitals notwendig ist.
Unseren Abstimmungsempfehlungen liegen die DSW-Richtlinien zur Stimmrechtsausübung zugrunde. Weitere Informationen zu den DSW-Richtlinien erhalten Sie hier.
Die DSW behält sich Abweichungen beim Abstimmungsverhalten vor, sofern sich dies aufgrund neuer Erkenntnisse als notwendig erweisen sollte.
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