HV-Tagesordnung von Jenoptik
Nachfolgend finden Sie die Tagesordnungspunkte (TOP) und die Abstimmungsempfehlungen der DSW zur Hauptversammlung von Jenoptik. |
JA NEIN Enthaltung keine Empfehlung ohne Beschluss
Einladung und weitere HV-Unterlagen
Ergänzende Unterlagen zu TOP 6
TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des vom Aufsichtsrat gebilligten Konzernabschlusses, des zusammengefassten Lageberichts für die JENOPTIK AG und den Konzern, des Berichts des Aufsichtsrats, des Vorschlags des Vorstands zur ...
... Verwendung des Bilanzgewinns und des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach § 289 a HGB sowie § 315 a HGB für das Geschäftsjahr 2017
TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2017
Es werden nicht einmal 10 % des Bilanzgewinns an die Aktionäre ausgezahlt, was nicht zwingend eine Wertschätzung der Aktionäre darstellt. Hinzukommt, dass Erklärungsbedarf besteht, warum ein Betrag von ca. 72 Mio. € in andere Gewinnrücklagen eingestellt wird und in welche Positionen. Auch scheint der Betrag des Gewinnanteils, der auf neue Rechnung vorgetragen wird, sehr hoch.
TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2017
Zustimmung wird erteilt. Die Gesellschaft hat ein sehr gutes Ergebnis erwirtschaftet.
TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017
Zustimmung wird nicht erteilt. Der Aufsichtsrat hat zwar ordnungsgemäß entsprechend den gesetzlichen Vorgaben Bericht erstattet und den Vorstand kontrolliert. Er hat jedoch zum wiederholten Mal einer sehr niedrigen Ausschüttungsquote vom Gewinn als Dividende zugestimmt. Diese Dividendenpolitik läuft den Interessen der Aktionäre konträr, die nicht nur an einer Entwicklung des Aktienkurses partizipieren wollen.
TOP 5 Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2018
Zustimmung wird erteilt. Der Wahlvorschlag des Aufsichtsrates stützt sich auf die inhaltsgleiche Empfehlung des Prüfungsausschusses. Darüber hinaus kennt die WP- Gesellschaft das Unternehmen.
TOP 6 Beschlussfassung über die Billigung des Systems zur Vergütung der Vorstandsmitglieder
Leider ist das System der Vergütung nicht transparent und nachvollziehbar hinsichtlich der variablen und fixen Vergütungsbestandteile. Gleiches gilt vor allem für die Gewährung der virtuellen Aktien. Warum 20 % der fixen Vergütung zusätzlich für die Altersversorgungen aufgebracht werden sollen, überzeugt nicht und kann nicht nachvollzogen werden.
TOP 7 Beschlussfassung über die Umstellung von Inhaberaktien auf Namensaktien sowie über die entsprechende Änderung der Satzung
Zustimmung wird erteilt. Die Umstellung dient dem Schutz vor einer feindlichen Übernahme der Gesellschaft und damit auch dem Schutz der Aktionäre. So kann nachvollzogen werden, wer welche Aktien in welcher Stückzahl hält. Auf der anderen Seite besteht die Gefahr, daß künftig die Präsenz in den Hauptversammlungen sinkt und diese mit deutlicher weniger Präsenz geführt werden. Denn die Depotvollmachten greifen nicht und Einzelbevollmächtigung ist notwendig.
TOP 8 Beschlussfassung über Änderungen der Satzung
Zustimmung wird nicht generell erteilt. Diese Änderungen gehen „wild durcheinander“ und betreffen sowohl den Vorstand als auch den Aufsichtsrat. Die Änderungen sind sehr unübersichtlich dargestellt, es liegt keine Gegenüberstellung vor (vorher/nachher), so dass die Aktionäre schwer die Änderungen und deren Sinn nachvollziehen können. Warum bspw. unter Punkt e) Streichungen (ii) eine tatsächliche Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern nicht mehr stattfindet - bei zwei Kandidaten je vakantes Mandat - erschließt sich nicht. Es wird dann immer so sein, dass der Kandidat der Verwaltung bevorzugt wird und eine Abstimmung und damit ein Wählen zwischen zwei Kandidaten nicht mehr möglich ist. Darüber hinaus bestehen größte Bedenken gegen die rechtliche Wirksamkeit dieses Modus, denn der Gleichheitsgrundsatz ist verletzt, wenn immer erst über die Kandidaten der Verwaltung abgestimmt wird und dann erst, wenn diese nicht die Mehrheit erreichen, über die weiteren Kandidaten je Mandat. Die Platzierung von Aufsichtsratsmitgliedern aus dem Kreis der Aktionäre wird ungleich schwerer.
TOP 9 Aufhebung einer bestehenden und Beschlussfassung über die Erteilung einer neuen Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien gemäß § 71 Absatz 1 Nr. 8 AktG
Zustimmung wird erteilt, auch wenn mehr Kreativität bei der Anlage der Liquidität der Gesellschaft gefragt ist und gefordert wird. Nur eine „Anlage der Liquidität“ durch Rückkauf der Aktien führt dazu, dass möglicherweise der Aktienkurs kurzfristig ansteigt und sich das Management diesen Erfolg des Kursanstiegs zurechnet, obwohl auf den Aktienrückkauf basierend.
Unseren Abstimmungsempfehlungen liegen die DSW-Richtlinien zur Stimmrechtsausübung zugrunde. Weitere Informationen zu den DSW-Richtlinien erhalten Sie hier.
Die DSW behält sich Abweichungen beim Abstimmungsverhalten vor, sofern sich dies aufgrund neuer Erkenntnisse als notwendig erweisen sollte.
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