HV-Tagesordnung von Salzgitter
Nachfolgend finden Sie die Tagesordnungspunkte (TOP) und die Abstimmungsempfehlungen der DSW zur Hauptversammlung von Salzgitter. |
JA NEIN Enthaltung keine Empfehlung ohne Beschluss
Einladung und weitere HV-Unterlagen
TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Salzgitter Aktiengesellschaft und des Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2012 mit dem gemeinsamen Lagebericht, dem erläuternden Bericht zu den Angaben gemäß § 289 Abs. 4 und § 315 Abs. 4 HGB...
... im Lagebericht und dem Bericht des Aufsichtsrats
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TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
Es wird fast der gesamte Bilanzgewinn der AG ausgeschüttet. Diesem Tagesordnungspunkt kann zugestimmt werden, wenngleich der Konzern ein negatives Ergebnis erwirtschaftet hat. Die Eigenkapitalquote bleibt aber auch nach der Ausschüttung solide, weshalb dem Dividendenvorschlag zugestimmt werden kann.
TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands
Das EBT ist zurückgegangen und negativ. Insbesondere das Ergebnis aus dem Stahlbereich ist stark negativ. Diese Situation ist jedoch weitestgehend der allgemeinwirtschaftlichen Lage und belastenden Einflüssen aus der Politik (gestiegene Energiekosten) geschuldet und nicht unbedingt dem Vorstand anzulasten. Erkennbar ist zudem, dass die Wachstums-Strategie des Vorstandes im Technologiebereich langsam Früchte trägt. Es ist mithin kein wesentlicher Grund erkennbar, der gegen eine Entlastung spricht.
TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats
Der Aufsichtsrat ist seinen Pflichten offensichtlich sehr gut nachgekommen. Es ist derzeit kein Grund erkennbar, der gegen eine Entlastung des Aufsichtsrates sprechen würde.
TOP 5 Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2013
Der Wiederwahl des Abschlussprüfers kann weitestgehend vorbehaltlos zugestimmt werden.
TOP 6 Neuwahl des Aufsichtsrats
Einzig bei der Wahl von Peter-Jürgen Schneider bestehen Vorbehalte. Dieser war selber bislang Vorstandsmitglied. Aber auch er ist wählbar, weil er erstens bislang nur einfaches Vorstandsmitglied gewesen ist. Zudem soll er nun auch nicht den AR-Vorsitz übernehmen. Außerdem verfügt er über erhebliche Sachkenntnis in Bezug auf die Salzgitter AG. Mithin überwiegen die Gründe für seine Wahl. Seine Wahl wird vom Land Niedersachsen gewünscht.
TOP 7 Beschlussfassung zur Neuregelung der Aufsichtsratsvergütung
Auch wenn damit wohl für durchschnittliche Geschäftsjahre eine Erhöhung der Gesamtbezüge einhergeht, kann einer Umstellung auf eine rein fixe Vergütungs-Struktur zugestimmt werden. Die Erhöhung wäre moderat und jedenfalls im Hinblick auf die Bilanzsumme der Salzgitter AG nicht völlig unangemessen hoch. Des Weiteren ist der AR seinen Pflichten zumindest in den letzten Geschäftsjahren geradezu hervorragend nachgekommen und hat offensichtlich die Weiterentwicklung der Salzgitter AG stark unterstützt. Ein solcher Aufsichtsrat kann daher auch angemessen honoriert werden.
TOP 8 Beschlussfassung über eine Ermächtigung zur Ausgabe von Optionsschuldverschreibungen, Wandelschuldverschreibungen, Genussrechten und/oder Gewinnschuldverschreibungen bzw. Kombinationen dieser Instrumente mit der Möglichkeit des ...
... Bezugsrechtsausschlusses, die Schaffung eines neuen bedingten Kapitals (Bedingtes Kapital 2013) und über eine entsprechende Satzungsänderung
Bislang ist von einem entsprechenden Vorratsbeschluss kein Gebrauch gemacht worden. Die Geltungsdauer des bisherigen Vorratsbeschlusses ist allerdings ausgelaufen. Dieser Beschluss würde mithin lediglich die bestehende Geltungsdauer verlängern. Der Bezugsrechtsausschluss in Höhe von 10 % des Grundkapitals ist gerade noch akzeptabel.
Unseren Abstimmungsempfehlungen liegen die DSW-Richtlinien zur Stimmrechtsausübung zugrunde. Weitere Informationen zu den DSW-Richtlinien erhalten Sie hier.
Die DSW behält sich Abweichungen beim Abstimmungsverhalten vor, sofern sich dies aufgrund neuer Erkenntnisse als notwendig erweisen sollte.
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