HV-Tagesordnung von Salzgitter
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Nachfolgend finden Sie die Tagesordnungspunkte (TOP) und die Abstimmungsempfehlungen der DSW zur Hauptversammlung von Salzgitter. |
JA
NEIN
Enthaltung
keine Empfehlung
ohne Beschluss
Einladung und weitere HV-Unterlagen
TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Salzgitter Aktiengesellschaft und des Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2013 mit dem gemeinsamen Lagebericht, dem erläuternden Bericht zu den Angaben gemäß § 289 Abs. 4 und § 315 Abs. 4 HGB ...

... im Lagebericht und dem Bericht des Aufsichtsrats
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TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

Der Konzern hat Verlust gemacht. Dennoch hat die AG einen Überschuss von ca. 12 Mio. € erwirtschaften können, welcher nun nahezu vollständig ausgeschüttet werden soll (89 %). Der Konzern wird dies überleben. Es ist dies vielmehr ein Zeichen der Anerkennung an die Aktionäre, auch in schwierigen Zeiten dem Unternehmen die Treue zu halten. So wurde es auch in den zurückliegenden Jahren praktiziert.
TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands

Der Konzern hat dramatische Verluste zu vermelden, insbesondere das Ergebnis aus dem Segment Stahl ist drastisch eingebrochen. Dies war allerdings auch zumindest ansatzweise zu erwarten und vom Vorstand vorab nicht ausgeschlossen worden. Das Unternehmen befindet sich – wie zumindest auch die gesamte deutsche Stahlbranche – in einer schwierigen Lage. Der Vorstand agiert hier nachdrücklich mit einer drastischen Umstrukturierung der AG. Mehr kann ein Vorstand in einer derart schwierigen Lage kaum tun, ohne anderseits allzu viele Widerstände bei Dritten hervorzurufen.
TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats

Der Aufsichtsrat hat den Vorstand sehr gut überwacht und in seiner Arbeit unterstützt.
TOP 5 Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2014

Es ist kein Grund erkennbar, der gegen eine Wahl des Abschlussprüfers sprechen würde.
Unseren Abstimmungsempfehlungen liegen die DSW-Richtlinien zur Stimmrechtsausübung zugrunde. Weitere Informationen zu den DSW-Richtlinien erhalten Sie hier.
Die DSW behält sich Abweichungen beim Abstimmungsverhalten vor, sofern sich dies aufgrund neuer Erkenntnisse als notwendig erweisen sollte.
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