HV-Tagesordnung von Salzgitter
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Nachfolgend finden Sie die Tagesordnungspunkte (TOP) und die Abstimmungsempfehlungen der DSW zur Hauptversammlung von Salzgitter. |
JA
NEIN
Enthaltung
keine Empfehlung
ohne Beschluss
Einladung und weitere HV-Unterlagen
TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Salzgitter Aktiengesellschaft und des Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2014 mit dem gemeinsamen Lagebericht, dem erläuternden Bericht zu den Angaben gemäß § 289 Absatz 4 und § 315 Absatz 4 HGB ...

... im Lagebericht und dem Bericht des Aufsichtsrats
TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

Auf der Konzernebene wurde erneut einen Verlust erwirtschaftet. Die AG hat jedoch einen Überschuss erzielt. Dieser soll nahezu vollständig an die Aktionäre ausgezahlt werden (ca. 90 %). Zu beachten ist allerdings, dass der Konzernverlust in 2014 deutlich reduziert wurde. Es spricht vieles dafür, dass im nächsten Jahr keine Verluste mehr erwirtschaftet werden. Des Weiteren wird der Konzern eine entsprechende Dividendenzahlung überleben. Es kann diese Zahlung als ein Zeichen an die Aktionäre, verstanden werden, welche dem Unternehmen seit Jahren die Treue halten. Es sind derartige Zahlungen auch übliche Praxis in der Salzgitter AG: in guten Jahren fallen die Dividendenzahlungen normalerweise nicht übermäßig aus, dafür entfallen sie auch normalerweise nicht vollständig in den Jahren, welche eher dürftig ausfallen.
TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands

Der Vorstand hat dafür gesorgt, die dramatischen Verluste der letzten Jahre einzudämmen. Zwar weist der Konzern auch in diesem Jahr immer noch einen leichten Verlust aus. Mittlerweile greifen jedoch die vom Vorstand angestoßenen Maßnahmen, insbesondere auch das Programm „Salzgitter 2015“. Es besteht Anlass zu der Hoffnung, dass im nächsten Jahr – nach vielen Jahren - keine Verluste auf der Konzernebene mehr anfallen werden.
TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats

Der Aufsichtsrat hat den Vorstand sehr gut überwacht und beraten. Es besteht Anlass zur Entlastung.
TOP 5 Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2015

Es ist kein ernsthafter Grund ersichtlich, welcher gegen eine Wiederwahl der PWC spricht.
TOP 6 Ermächtigung zum Erwerb, zur Veräußerung und zur Einziehung eigener Aktien mit der Möglichkeit des Bezugsrechtsausschlusses gemäß § 71 Absatz 1 Nr. 8 AktG

Die Ermächtigung wird auf 10 % des Grundkapitals beschränkt. Es handelt sich um einen üblichen Vorratsbeschluss. Die Unternehmensführung hat in den letzten Jahren bewiesen, dass sie zurückhaltend mit derartigen Kapitalmaßnahmen umgeht. Von daher kann eine solche Ermächtigung erteilt werden.
Unseren Abstimmungsempfehlungen liegen die DSW-Richtlinien zur Stimmrechtsausübung zugrunde. Weitere Informationen zu den DSW-Richtlinien erhalten Sie hier.
Die DSW behält sich Abweichungen beim Abstimmungsverhalten vor, sofern sich dies aufgrund neuer Erkenntnisse als notwendig erweisen sollte.
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