HV-Tagesordnung von Salzgitter
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Nachfolgend finden Sie die Tagesordnungspunkte (TOP) und die Abstimmungsempfehlungen der DSW zur Hauptversammlung von Salzgitter. |
JA
NEIN
Enthaltung
keine Empfehlung
ohne Beschluss
Einladung und weitere HV-Unterlagen
TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Salzgitter Aktiengesellschaft und des Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2015 mit dem gemeinsamen Lagebericht, dem erläuternden Bericht zu den Angaben gemäß § 289 Absatz 4 und § 315 Absatz 4 HGB ...
ohne Beschluss... im Lagebericht und dem Bericht des Aufsichtsrats
TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
DSW-Empfehlung: JAZwar liegt eine Verlust auf Konzern-Ebene vor (Gewinn auf AG-Ebene), aber aus Sicht der DSW ist die Ausschüttung nicht unangemessen, da absehbar ist, dass der Konzern wohl mittelfristig wieder in die Gewinnzone kommt.
TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands
DSW-Empfehlung: JAZwar ist auf Konzernebene ein negatives Ergebnis erwirtschaftet worden, dies resultiert jedoch vornehmlich aus externen Faktoren, welche vom Vorstand nicht oder zumindest nicht vollumfänglich zu verantworten sind.
TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats
DSW-Empfehlung: JAð Der Aufsichtsrat hat den Vorstand offensichtlich angemessen überwacht und unterstützt.
TOP 5 Nachwahl eines Aufsichtsratsmitglieds
DSW-Empfehlung: JADas Ausscheiden des Aufsichtsratsvorsitzenden Thieme ist bedauerlich. Mit Frau Prof. Spanner-Ulmer soll jedoch eine sehr fähige Kandidatin gewählt werden.
TOP 6 Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2016
DSW-Empfehlung: JAWenngleich PWC bereits seit vielen Jahren für die Salzgitter AG arbeitet, ist an dieser Arbeit kein wesentlicher Grund zur Beanstandung erkennbar.
Unseren Abstimmungsempfehlungen liegen die DSW-Richtlinien zur Stimmrechtsausübung zugrunde. Weitere Informationen zu den DSW-Richtlinien erhalten Sie hier.
Die DSW behält sich Abweichungen beim Abstimmungsverhalten vor, sofern sich dies aufgrund neuer Erkenntnisse als notwendig erweisen sollte.
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