HV-Tagesordnung von Salzgitter
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Nachfolgend finden Sie die Tagesordnungspunkte (TOP) und die Abstimmungsempfehlungen der DSW zur Hauptversammlung von Salzgitter am 02.06.2022 in virtueller Form.
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JA
NEIN
Enthaltung
keine Empfehlung
ohne Beschluss
Einladung und weitere HV-Unterlagen
TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Salzgitter Aktiengesellschaft und des Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2019 mit dem gemeinsamen Lagebericht und dem Bericht des Aufsichtsrats

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TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

Es erfolgt in diesem Jahr keine Ausschüttung. Angesichts der Tatsachen, dass im letzten Jahr auf Konzernebene kein Überschuss erzielt worden ist und dass das Geschäft für die Salzgitter AG während der Corona-Krise nicht einfacher ist bzw. bleiben wird, ist nachvollziehbar, dass der Bilanzgewinn (ohnehin ja nur der Gewinn der AG) auf neue Rechnung vorgetragen werden soll.
TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands

Es gab zwar leider Schwierigkeiten im letzten Jahr, v.a. auch mit den Kartellbehörden. Der Vorgang ist allerdings nachvollziehbar auch schon in den letzten Jahren berichtet worden. V. a. der Kartellfall liegt weit zurück. Der aktuelle Vorstand zeigt deutlich, dass er bezüglich derartiger Fragestellungen in Zukunft eine Null-Toleranz-Politik fahren will. Die sonstigen, operativen Schwierigkeiten des Konzerns sind eher äußeren Einflüssen geschuldet (z. B. durch Energie- und Klima-Politik und Dumping-Konkurrenz aus dem Ausland), als dass der Konzern schlecht aufgestellt wäre. Vielmehr ist es eher so, dass Konzern für die Zukunftsthemen (z. B. CO2-Reduzierung, Energiezertifikate, etc.) weit besser aufgestellt ist, als die Konkurrenz; bis auf wenige Ausnahmen eindeutig besser als die ausländische Konkurrenz und besser als die inländische Konkurrenz sowieso.
TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats

Der AR hat den Vorstand ausweislich des AR-Berichts offensichtlich gut ausgewählt, beraten und überwacht.
TOP 5 Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2020

Es ist kein Grund ersichtlich der gegen eine Wahl dieses Abschlussprüfers sprechen würde, wenngleich der WP seit 1938 schon für die Gesellschaft tätig ist.
TOP 6 Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungssystems für die Mitglieder des Vorstands

Das Vergütungssystem ist inhaltlich nachvollziehbar. Es beinhaltet auch nicht völlig überzogene Vergütungshöhen. Es gibt Ober- und Untergrenzen (Maximalvergütung für die ordentlichen Vorstandsmitglieder 2.900.000 EUR und für den Vorstandsvorsitz 5.100.000 EUR). Das Unternehmen ist in den letzten Jahren gewachsen. Vor allem der aktuelle Vorstand hat dabei wesentliche Weichenstellungen zu einem Transformationsprozess gelegt, welcher das Unternehmen eben nicht nur auf die Säule „Stahl“ bauen lässt, sondern auch weitere technologisch naheliegenden Innovationen beinhaltet.
TOP 7 Beschlussfassung über die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats

Das Unternehmen ist seit der letzten Anpassung der AR-Vergütung stark gewachsen.
TOP 8 Ermächtigung zum Erwerb, zur Veräußerung und zur Einziehung eigener Aktien mit der Möglichkeit des Bezugsrechtsausschlusses gemäß § 71 Absatz 1 Nr. 8 AktG

Es handelt sich dabei um einen reinen Vorratsbeschluss. Er ist auf 10 % des Grundkapitals begrenzt. Damit ist dieser Beschluss auch der Höhe nach nachvollziehbar und es droht selbst im Fall einer Anwendung keine allzu große Verwässerung.
Unseren Abstimmungsempfehlungen liegen die DSW-Richtlinien zur Stimmrechtsausübung zugrunde. Weitere Informationen zu den DSW-Richtlinien erhalten Sie hier.
Die DSW behält sich Abweichungen beim Abstimmungsverhalten vor, sofern sich dies aufgrund neuer Erkenntnisse als notwendig erweisen sollte.
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