HV-Tagesordnung von Salzgitter
Nachfolgend finden Sie die Tagesordnungspunkte (TOP) und die Abstimmungsempfehlungen der DSW zur Hauptversammlung von Salzgitter am 02.06.2022 in virtueller Form.
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JA NEIN Enthaltung keine Empfehlung ohne Beschluss
Einladung und weitere HV-Unterlagen
TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Salzgitter Aktiengesellschaft und des Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2020 mit dem gemeinsamen Lagebericht und dem Bericht des Aufsichtsrats
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TOP 2 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands
Die wesentlichen Unternehmenskennzahlen der Salzgitter AG haben sich im letzten Geschäftsjahr leider stark verschlechtert. Dies ist jedoch nahezu ausnahmslos auf die Coronakrise und die ohnehin schwierige Situation in der deutschen Stahlbranche zurückzuführen. Dem Vorstand kann hier kein Vorwurf gemacht werden. Es vielmehr so, dass der Vorstand sogar weitere Sparpotentiale gesucht und genutzt hat und sogar selber auf Teile der Bezüge verzichtet hat. In vielen Bereichen – wie der CO2-Einsparung – ist das Unternehmen sogar sehr gut für die Zukunft gerüstet.
TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats
Der Aufsichtsrat hat den Vorstand offensichtlich gut ausgewählt und überwacht. Auch der neu ausgewählte Vorstandsvorsitzende macht einen guten Eindruck und dürfte die Qualifikation mitbringen weitere Transformationsprozesse einzuleiten.
TOP 4 Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2021
Es soll die Ernst & Young Wirtschaftsprüfungsgesellschaft gewählt werden. Diese WP-Gesellschaft ist in den letzten Monaten erheblich in die Kritik geraten. So hat ebendiese WP-Gesellschaft auch als Abschlussprüfer für die mittlerweile insolvente Wirecard AG agiert. Außenstehenden drängt sich der Verdacht auf, dass die Tätigkeit dieser WP-Gesellschaft bei der Wirecard AG jedenfalls nicht gänzlich tadellos war. Zu beachten ist auch, dass Ernst & Young bislang auch keinerlei verwertbare Erklärungen zu dem Fall „Wirecard“ abgegeben hat. Es drängt sich damit der Verdacht auf, das Verfehlungen – so es sie denn gegeben hat – systemisch bei dieser WP-Gesellschaft sein könnten. Jedenfalls wäre dies bei dieser Sachlage nicht gänzlich auszuschließen. Offensichtlich genau aus diesem Grund haben auch andere Aktiengesellschaften in Deutschland mittlerweile reagiert und greifen wohl vorläufig nicht mehr auf die Dienste von Ernst & Young zurück. Auch der Abschlussprüfer für die Salzgitter AG sollte tadellos sein und agieren. Solange Ernst & Young die Verfehlungen bei der Wirecard AG nicht ausgeräumt hat oder aber dazu eine nachvollziehbare Stellungnahme abgegeben hat, kann nicht ausgeschlossen werden, dass die im Raum stehenden Verfehlungen systemisch für Ernst & Young sind. Bis auf weiteres sollte daher eine andere WP-Gesellschaft für die Salzgitter AG beauftragt werden.
TOP 5 Nachwahl von Aufsichtsratsmitgliedern
Beide Kandidaten scheinen gut geeignet zu sein.
TOP 6 Beschlussfassung zur Änderung der Aufsichtsratsvergütung
Ein AR sollte zwar grundsätzlich von sich aus daran interessiert sein, an der AR-Sitzung teilzunehmen, von daher scheint eine solche Regelung nicht zwingend geboten. Durch die Corona-Krise ist es jedoch erforderlich geworden, AR-Sitzungen auch virtuell vorzunehmen. Von daher kann diese Regelung akzeptiert werden, zumal die Sitzungsgelder noch moderat in der Höhe sind angesichts der Unternehmensgröße.
Unseren Abstimmungsempfehlungen liegen die DSW-Richtlinien zur Stimmrechtsausübung zugrunde. Weitere Informationen zu den DSW-Richtlinien erhalten Sie hier.
Die DSW behält sich Abweichungen beim Abstimmungsverhalten vor, sofern sich dies aufgrund neuer Erkenntnisse als notwendig erweisen sollte.
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