HV-Tagesordnung von Südzucker
Nachfolgend finden Sie die Tagesordnungspunkte (TOP) und die Abstimmungsempfehlungen der DSW zur Hauptversammlung von Südzucker. |
JA NEIN Enthaltung keine Empfehlung ohne Beschluss
Einladung und weitere HV-Unterlagen
Ergänzende Unterlagen zu TOP 6
TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts (einschließlich der Erläuterungen zu den Angaben nach § 289 Abs. 4 und Abs. 5 HGB) für das Geschäftsjahr 2013/14, des gebilligten Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts ...
... (einschließlich der Erläuterungen zu den Angaben nach § 315 Abs. 4 HGB) für das Geschäftsjahr 2013/14 und des Berichts des Aufsichtsrats
TOP 2 Verwendung des Bilanzgewinns
Die DSW wird der vorgeschlagenen Bilanzgewinnverwendung (Ausschüttung einer Dividende von EUR 0.50/Aktie sowie Vortrag des verbleibenden Betrags auf neue Rechnung) zustimmen.
TOP 3 Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2013/14
Aufgrund der gegen Südzucker verhängten Kartellstrafe plant die DSW aktuell, sich bei der Entlastung der seinerzeit bereits aktiven Vorstandsmitglieder zu enthalten.
TOP 4 Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013/14
Aufgrund der gegen Südzucker verhängten Kartellstrafe plant die DSW aktuell, sich bei der Entlastung der seinerzeit bereits aktiven Aufsichtsratsmitglieder zu enthalten.
TOP 5 Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2014/15
Die Wahl von PwC zum Abschlussprüfer der Gesellschaft begegnet keinen Bedenken. Die DSW wird zustimmen.
TOP 6 Wahlen zum Aufsichtsrat
Die DSW wird die Wahl von Frau Haslinger und Frau Kunschert in den Aufsichtsrat der Gesellschaft unterstützen.
TOP 7 Änderung von § 1 der Satzung (Firma, Sitz)
Die DSW wird der vorgeschlagenen Satzungsänderung zustimmen.
TOP 8 Änderung von § 12 Absatz 1 und Absatz 2 der Satzung (Vergütung des Aufsichtsrats)
Auch dieser vorgeschlagenen Satzungsänderung plant die DSW zuzustimmen.
TOP 9 Zustimmung zur Änderung von bestehenden Beherrschungs- und Gewinnabführungsverträgen mit Tochtergesellschaften
Die DSW wird der Änderung von bestehenden Unternehmensverträgen mit 100%-igen Tochtergesellschaften, die aus steuerlichen Gründen notwendig ist, zustimmen.
Unseren Abstimmungsempfehlungen liegen die DSW-Richtlinien zur Stimmrechtsausübung zugrunde. Weitere Informationen zu den DSW-Richtlinien erhalten Sie hier.
Die DSW behält sich Abweichungen beim Abstimmungsverhalten vor, sofern sich dies aufgrund neuer Erkenntnisse als notwendig erweisen sollte.
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