HV-Tagesordnung von Südzucker
Nachfolgend finden Sie die Tagesordnungspunkte (TOP) und die Abstimmungsempfehlungen der DSW zur Hauptversammlung von Südzucker. |
JA NEIN Enthaltung keine Empfehlung ohne Beschluss
Einladung und weitere HV-Unterlagen
TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts (einschließlich der Erläuterungen zu den Angaben nach § 289 Abs. 4 und Abs. 5 HGB) für das Geschäftsjahr 2014/15, des gebilligten Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts ...
... (einschließlich der Erläuterungen zu den Angaben nach § 315 Abs. 4 HGB) für das Geschäftsjahr 2014/15 und des Berichts des Aufsichtsrats
TOP 2 Verwendung des Bilanzgewinns
Die DSW plant, der vorgeschlagenen Bilanzgewinnverwendung (Ausschüttung einer Dividende von EUR 0.25/Aktie sowie Vortrag des verbleibenden Betrags auf neue Rechnung) zuzustimmen.
TOP 3 Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2014/15
Die DSW plant, den Vorstand für seine Arbeit im abgelaufenen Geschäftsjahr zu entlasten.
TOP 4 Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014/15
Die DSW plant, auch den Aufsichtsrat für seine Arbeit im abgelaufenen Geschäftsjahr zu entlasten.
TOP 5 Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2015/16
Gegen die Wahl von PricewaterhouseCoopers zum Abschlussprüfer für das laufende Geschäftsjahr bestehen seitens der DSW keine Bedenken.
TOP 6 Wahl zum Aufsichtsrat
Die DSW hält sich ihr geplantes Abstimmverhalten zu dem von der Verwaltung vorgeschlagenen Kandidaten aktuell noch offen.
TOP 7 Aufhebung des bestehenden genehmigten Kapitals, Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals (mit der Möglichkeit zum Ausschluss des Bezugsrechts) und Satzungsänderung
Die DSW plant, die vorgeschlagene Kapitalmaßnahme mitzutragen.
TOP 8 Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien einschließlich der Verwendung unter Ausschluss des Bezugsrechts
Die vorgeschlagene Rückkaufermächtigung wird von der DSW mitgetragen.
TOP 9 Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien unter Einsatz von Derivaten einschließlich der Verwendung unter Ausschluss des Bezugsrechts
Auch die ergänzende Ermächtigung zum Rückkauf über Derivate ist aus Sicht der DSW akzeptabel und findet Zustimmung.
TOP 10 Verzicht auf eine individualisierte Angabe der Bezüge der Vorstandsmitglieder im Anhang zum Jahresabschluss und zum Konzernjahresabschluss
Die
DSW wird gegen das vorgeschlagene Opting-out stimmen. Eine solche
Befreiung ist nicht sachgerecht. Nach deutschem Aktienrecht obliegt die
Festlegung der Vorstandsvergütung
letztendlich gerade nicht den Aktionären als Eigentümern der
Gesellschaft, sondern dem Aufsichtsrat. Den Anteilseignern bleibt damit
nur die Nachkontrolle, ob die Höhe der Vergütung für jedes einzelne
Vorstandsmitglied in einem sachgerechten Verhältnis zu seinem
Aufgabengebiet, seiner persönlichen Zielerreichung und dem
Unternehmenserfolg stand, also in der Diktion des Aktiengesetzes
„angemessen“ war.
Unseren Abstimmungsempfehlungen liegen die DSW-Richtlinien zur Stimmrechtsausübung zugrunde. Weitere Informationen zu den DSW-Richtlinien erhalten Sie hier.
Die DSW behält sich Abweichungen beim Abstimmungsverhalten vor, sofern sich dies aufgrund neuer Erkenntnisse als notwendig erweisen sollte.
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