HV-Tagesordnung von Wacker Neuson
Nachfolgend finden Sie die Tagesordnungspunkte (TOP) und die Abstimmungsempfehlungen der DSW zur Hauptversammlung von Wacker Neuson. |
JA NEIN Enthaltung keine Empfehlung ohne Beschluss
Einladung und weitere HV-Unterlagen
TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2015, des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2015 einschließlich des zusammengefassten Lageberichts für die Gesellschaft und den Konzern, des in dem zusammengefassten ...
... Lagebericht enthaltenen erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015
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TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
Die DSW wird der vorgeschlagenen Bilanzgewinnverwendung (Ausschüttung einer Dividende von EUR 0.50/Aktie sowie Vortrag des verbleibenden Betrags auf neue Rechnung) zustimmen.
TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2015
Die DSW wird den Vorstand für seine Arbeit im abgelaufenen Geschäftsjahr entlasten.
TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015
Auch dem Aufsichtsrat wird die DSW für seine Arbeit in 2015 Entlastung erteilen.
TOP 5 Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers für den Jahres- und Konzernabschluss des Geschäftsjahres 2016 und für die prüferische Durchsicht des verkürzten (konzernbezogenen) Halbjahresabschlusses und des (konzernbezogenen) ...
... Zwischenlageberichts im Geschäftsjahr 2016
Die Wahl von Ernst & Young zum Abschlussprüfer der Gesellschaft begegnet keinen Bedenken.
TOP 6 Beschlussfassung über eine Befreiung von der Verpflichtung zur individualisierten Offenlegung der Vorstandsvergütung im Jahres- und Konzernabschluss
Die DSW wird gegen das vorgeschlagene Opting-out stimmen. Eine solche Befreiung ist nicht sachgerecht. Nach deutschem Aktienrecht obliegt die Festlegung der Vorstandsvergütung letztendlich gerade nicht den Aktionären als Eigentümern der Gesellschaft, sondern dem Aufsichtsrat. Den Anteilseignern bleibt damit nur die Nachkontrolle, ob die Höhe der Vergütung für jedes einzelne Vorstandsmitglied in einem sachgerechten Verhältnis zu seinem Aufgabengebiet, seiner persönlichen Zielerreichung und dem Unternehmenserfolg stand, also in der Diktion des Aktiengesetzes „angemessen“ war. Nicht zuletzt wird mit diesem Vorschlag die auch durch die EU-Kommission angestrebte, erhöhte Transparenz bei der Vorstandsvergütung ausgehebelt.
Unseren Abstimmungsempfehlungen liegen die DSW-Richtlinien zur Stimmrechtsausübung zugrunde. Weitere Informationen zu den DSW-Richtlinien erhalten Sie hier.
Die DSW behält sich Abweichungen beim Abstimmungsverhalten vor, sofern sich dies aufgrund neuer Erkenntnisse als notwendig erweisen sollte.
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