HV-Tagesordnung von Lanxess
Nachfolgend finden Sie die Tagesordnungspunkte (TOP) und die Abstimmungsempfehlungen der DSW zur Hauptversammlung von Lanxess. |
JA NEIN Enthaltung keine Empfehlung ohne Beschluss
Einladung und weitere HV-Unterlagen
Ergänzende Unterlagen zu TOP 6
Ergänzende Unterlagen zu TOP 7
TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2014 mit dem zusammengefassten Lagebericht für die LANXESS Aktiengesellschaft und für den Konzern, einschließlich der Erläuterungen zu den ...
... Angaben nach §§ 289 Absätze 4 und 5 sowie 315 Absatz 4 HGB, sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014
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TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
Die DSW wird dem Gewinnverwendungsbeschluss zustimmen, da die Ausschüttung von 0,50 € je Aktie in Anbetracht der Ergebnisentwicklung vertretbar ist und auf Vorjahresniveau liegt.
TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands
Im Geschäftsjahr 2014 sind verschiedene Mitglieder aus dem Vorstand ausgeschieden: Axel Heitmann und Werner Breuers. Es stellt sich aus heutiger Sicht die Frage, ob und in welchem Umfang der ausgeschiedene Vorstand Verantwortung für eine „verfehlte“ Investitionsstrategie beim Ausbau der Produktion in Asien zu tragen hat. Dies ist Anlass, auf der Hauptversammlung die Rolle des seinerzeitigen Vorstandes zu hinterfragen. Vor diesem Hintergrund bleibt die endgültige Entscheidung über die Abstimmung dem DSW-Sprecher auf der HV überlassen.
TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats
In 2014 kam es im Vorstand auf Veranlassung des Aufsichtsrates zu einem umfassenden Wechsel, der sich auch 2015 noch fortgesetzt hat. Die Kosten für diesen schnellen Vorstandswechsel sind erheblich. Die genaue Höhe der Aufwendungen geben Anlass, auf der Hauptversammlung diese und die Rolle des Aufsichtsrates zu hinterfragen. Vor diesem Hintergrund bleibt die endgültige Entscheidung über die Abstimmung dem DSW-Sprecher auf der HV überlassen. Die erteilten Informationen auf der HV werden hierfür maßgeblich sein.
TOP 5 Wahlen zum Prüfer
Die DSW wird für die Wahl des vorgeschlagenen Abschlussprüfers PWC stimmen.
TOP 6 Wahlen zum Aufsichtsrat
a. Dr. Friedrich Janssen: Die DSW hat Bedenken im Hinblick auf die zeitliche Verfügbarkeit des Kandidaten und wird dies auf der HV hinterfragen.
b. Lawrence Rosen: Aus Sicht der DSW bestehen keine Bedenken.
c. Dr. Rolf Stomberg: Die DSW hat Bedenken im Hinblick auf den in 2014 vollzogenen, ‚überteuerten‘ Vorstandswechsel. Zudem ist es dem Nominierungsausschuss, dessen Vorsitzender der Kandidat ist, nicht gelungen, eine geeignete Kandidatin zur Wahl in den Aufsichtsrat vorzuschlagen. Damit ist aus Sicht der DSW die Chance für einen Neuanfang auch im Gesamt-Aufsichtsrat vertan worden.
d. Theo Walthie: Aus Sicht der DSW bestehen keine Bedenken.
e. Dr. Matthias Wolfgruber: Aus Sicht der DSW bestehen keine Bedenken.
TOP 7 Beschlussfassung über die Aufhebung des genehmigten Kapitals II und Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals II (auch mit der Möglichkeit zum Bezugsrechtsausschluss) sowie entsprechende Änderungen von § 4 (Grundkapital) Abs. 3 der Satzung
Die vorliegende Ermächtigung erfasst die Möglichkeit zur Ausnutzung bis zu max. 20 % des Grundkapitals. Die DSW empfiehlt in ihren Abstimmungsrichtlinien eine Höchstgrenze von max. 10 % des Grundkapitals. Da die vorgeschlagene Ermächtigung über diese Höchstgrenze hinausgeht, empfiehlt die DSW, gegen den Beschlussvorschlag zu stimmen.
TOP 8 Aufhebung der bisherigen Ermächtigung zur Ausgabe von Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen, Genussrechten und/oder Gewinnschuldverschreibungen (bzw. Kombinationen dieser Instrumente) sowie des bedingten Kapitals; ...
... Schaffung einer neuen Ermächtigung zur Ausgabe von Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen, Genussrechten und/oder Gewinnschuldverschreibungen bzw. Kombinationen dieser Instrumente, auch unter Ausschluss des Bezugsrechts, Schaffung eines neuen bedingten Kapitals sowie entsprechende Änderungen von § 4 (Grundkapital) Abs. 4 der Satzung
Die vorliegende Ermächtigung erfasst die Möglichkeit zur Ausnutzung bis zu max. 20 % des Grundkapitals. Die DSW empfiehlt in ihren Abstimmungsrichtlinien eine Höchstgrenze von max. 10 % des Grundkapitals. Da die vorgeschlagene Ermächtigung über diese Höchstgrenze hinausgeht, empfiehlt die DSW gegen den Beschlussvorschlag zu stimmen.
Unseren Abstimmungsempfehlungen liegen die DSW-Richtlinien zur Stimmrechtsausübung zugrunde. Weitere Informationen zu den DSW-Richtlinien erhalten Sie hier.
Die DSW behält sich Abweichungen beim Abstimmungsverhalten vor, sofern sich dies aufgrund neuer Erkenntnisse als notwendig erweisen sollte.
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